Die Firma Kölln ruft ihre Frühstücksflocken „Kölln Zauberfleks Schoko“ in der 375-Gramm-Packung zurück. Grund ist der Verdacht auf Fremdkörper im Produkt, wie die Webseite lebensmittelwarnung.de mitteilte.
Betroffene Charge und Verkaufsgebiete
Konkret betroffen ist die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. April 2027 und der Chargennummer L6165. Verkauft wurden die Flocken in elf Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Gefahr für Verbraucher
Die potenziellen Fremdkörper stellen laut Warnung eine Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr dar. Verbraucher werden dringend gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren. Stattdessen soll die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Vorlage des Kassenbons den Kaufpreis erstattet.



