Berlin. Selbstzahlerleistungen beim Arzt, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), sind in der Regel nutzlos, mitunter sogar schädlich. Daher wollen die Krankenkassen die Patientenrechte stärken und fordern eine Bedenkzeit von mindestens 24 Stunden vor der Durchführung solcher Leistungen.
Hintergrund: IGeL-Leistungen auf dem Vormarsch
Hyaluronspritzen bei Gelenkarthrose, Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder Botox gegen Schwitzen – diese und ähnliche Angebote sind bei Ärzten beliebt, da Patienten sie selbst bezahlen müssen. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) schätzt das jährliche Zusatzgeschäft der Mediziner auf mindestens 2,4 Milliarden Euro. Eingeführt wurden die IGeL-Leistungen 1990 von der Ärzteschaft selbst.
Nutzen umstritten: Neun von zehn Leistungen schaden eher
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes (MD) bewertet 70 dieser Angebote. „Neun von zehn Leistungen haben einen unklaren Nutzen beziehungsweise schaden eher den Patientinnen und Patienten“, erläutert GKV-Vorstand Martin Krasney. Als Beispiel nennt er Hyaluronspritzen gegen Arthrose im Knie: Die Injektionen könnten Entzündungen auslösen, wenn Keime ins Knie geraten. Die Bewertungen sind unter www.igel-monitor.de einsehbar, doch das Portal ist vielen Patienten laut Krasney nicht bekannt.
Ärzte mit häufigsten IGeL-Angeboten
Eine GKV-Befragung zeigt, dass manche Fachärzte systematisch IGeL-Leistungen verkaufen. Spitzenreiter sind gynäkologische Praxen: Sechs von zehn Patientinnen wurden Selbstzahlerleistungen angeboten, mehr als 40 Prozent haben das Angebot genutzt. Auch Augenärzte (vier von zehn Patienten), Urologen, Hautärzte und Orthopäden verdienen sich damit dazu.
Druck auf Patienten: Angst vor Nachteilen
Patienten nehmen Zusatzleistungen oft auch dann an, wenn sie eigentlich nicht erwünscht sind, um Nachteile zu vermeiden. „Patienten befürchten einen demotivierten Arzt“, sagt Krasney. Das Vertrauensverhältnis könnte belastet werden oder Nichtzahler bekämen schwieriger einen Termin. Jedem vierten Befragten wurde eine IGeL-Leistung als Voraussetzung für seine Behandlung genannt.
Forderung der Kassen: Mehr Aufklärung und Bedenkzeit
Die Krankenkassen wollen das ungleiche Machtverhältnis zwischen Patienten und Ärzten durch bessere Rechte für Versicherte entschärfen. „Aufklärung muss viel stärker ins Zentrum rücken“, sagt Krasney und fordert mehr Informationspflichten für Ärzte. Vor allem sollen IGeL-Leistungen nicht direkt beim Praxisbesuch durchgeführt werden. Die Kassen verlangen eine Bedenkfrist von mindestens 24 Stunden zwischen Vertragsabschluss und Durchführung. So könnten Patienten den Nutzen zu Hause prüfen und die Leistung noch ablehnen. Ein Widerruf nach erbrachter Leistung ist nicht möglich.
Laut GKV zahlen die Krankenkassen alle medizinisch notwendigen Leistungen. Was in diesen Katalog aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem auch Ärzte vertreten sind. Für IGeL-Leistungen gebe es keinen nachgewiesenen Nutzen, weshalb sie außen vor blieben.



