Radfahrerin bei Überholmanöver gestreift und geflüchtet
Radfahrerin bei Überholmanöver gestreift und geflüchtet

Bei einem Überholmanöver zwischen Schwifting und Schöffelding ist eine Radfahrerin von einem Auto gestreift und verletzt worden. Der Fahrer oder die Fahrerin des Wagens setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Vorfall zu kümmern. Die Polizei sucht nun Zeugen, die Hinweise auf das flüchtige Fahrzeug geben können.

Unfallhergang: Radfahrerin wird beim Überholen touchiert

Der Vorfall ereignete sich am Dienstagnachmittag gegen 16:30 Uhr auf der Kreisstraße zwischen Schwifting und Schöffelding. Nach Angaben der Polizeiinspektion Landsberg war die 45-jährige Radfahrerin aus dem Landkreis auf dem Radweg in Richtung Schöffelding unterwegs. Zeitgleich fuhr ein bislang unbekanntes Fahrzeug auf der Fahrbahn in dieselbe Richtung. Beim Überholen touchierte der Wagen die Radfahrerin am linken Arm und am linken Bein, wodurch sie stürzte.

Durch den Sturz erlitt die Frau leichte Verletzungen, die sie sich zunächst selbst versorgte. Ein Rettungswagen war nicht erforderlich. Der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin setzte die Fahrt fort, ohne anzuhalten oder sich um die Gestürzte zu kümmern. Die Polizei schätzt den Sachschaden am Fahrrad auf etwa 200 Euro.

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Polizei sucht Zeugen: Hinweise auf flüchtigen Pkw erbeten

Die Beamten der Polizeiinspektion Landsberg haben die Ermittlungen wegen Unfallflucht aufgenommen. Sie bitten nun die Bevölkerung um Mithilfe. Wer den Vorfall beobachtet hat oder Angaben zu dem flüchtigen Fahrzeug machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 08191/930-0 zu melden.

„Wir sind auf Zeugen angewiesen, um den Unfallhergang vollständig zu rekonstruieren und den Verursacher zu ermitteln“, sagt ein Sprecher der Polizei. Besonders wichtig seien Hinweise zum Kennzeichen oder zum Fahrzeugtyp. Bislang liegen der Polizei keine konkreten Erkenntnisse zum flüchtigen Auto vor. Der Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, beim Überholen von Radfahrern ausreichend Sicherheitsabstand zu halten.

Hintergrund: Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern

In Deutschland gilt seit 2020 eine gesetzliche Regelung, die den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern festlegt. Innerorts müssen Autofahrer mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts sogar 2 Meter. Bei dem Vorfall zwischen Schwifting und Schöffelding ist unklar, ob der Fahrer diesen Abstand eingehalten hat. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Regeln zu beachten, um Unfälle wie diesen zu vermeiden.

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt: Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, macht sich gemäß § 142 StGB strafbar. Die Polizei weist darauf hin, dass auch bei Sachschäden eine Wartepflicht besteht. Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu, dass eine Person verletzt wurde. Die Ermittlungen dauern an.

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