Die Rentenkommission der Bundesregierung prüft derzeit ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare. Dies könnte das Ende der klassischen Witwenrente bedeuten, wie wir sie heute kennen. Was würde das für Ihre Altersvorsorge bedeuten? Viele Paare, insbesondere Alleinverdiener-Ehen, könnten von dieser Änderung betroffen sein. Die Kommission arbeitet an einem Szenario, das die Witwenrente für künftige Ehen durch ein obligatorisches Splitting ersetzt. Aus der Politik kommen bereits deutliche Warnungen vor möglichen Einbußen.
Was ist ein Rentensplitting?
Beim Rentensplitting werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner zusammengerechnet und je zur Hälfte aufgeteilt. Dieses Modell existiert bereits als freiwillige Option für Ehepaare. Nun wird erwogen, es verpflichtend einzuführen. Das hätte weitreichende Folgen: Die Witwenrente, die bisher dem hinterbliebenen Ehepartner einen Teil der Rente des Verstorbenen sichert, würde entfallen. Stattdessen erhielte der Hinterbliebene nur seine eigene, durch das Splitting aufgestockte Rente.
Wer wäre betroffen?
Besonders stark betroffen wären Paare mit einem Alleinverdiener oder mit großen Einkommensunterschieden. In traditionellen Familien, in denen ein Partner über viele Jahre nicht oder nur geringfügig erwerbstätig war, könnte die Hinterbliebenenversorgung drastisch sinken. Auch Selbstständige und Beamte, die oft andere Versorgungssysteme haben, müssten mit Einbußen rechnen. Die Politik warnt bereits vor sozialen Härten.
Wer wäre geschützt?
Bestandsschutz soll es für bereits bestehende Ehen geben. Nur für künftige Eheschließungen würde das Pflicht-Splitting gelten. Auch Witwen- und Witwerrenten, die bereits bezogen werden, blieben unangetastet. Die Rentenkommission betont, dass Übergangsregelungen notwendig seien, um Härtefälle zu vermeiden.
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Die Diskussion um das Pflicht-Splitting ist noch nicht abgeschlossen. Die Rentenkommission wird voraussichtlich im Herbst einen Vorschlag vorlegen. Bis dahin bleibt die klassische Witwenrente vorerst bestehen. Doch die Richtung ist klar: Die Regierung will das Rentensystem reformieren und die Hinterbliebenenversorgung neu ordnen. Ob das Pflicht-Splitting tatsächlich kommt, hängt auch vom politischen Druck ab. Kritiker befürchten eine Verschlechterung für Familien, Befürworter sehen darin eine gerechtere Aufteilung der Rentenansprüche.



