Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair steht erneut in der Kritik. Nach den hohen Gebühren für Handgepäck sorgt nun die Regelung für Sitzplätze von Familien für Aufsehen. Die britische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Competition and Markets Authority (CMA) wirft der Airline vor, dass sie für Kinder zwischen zwei und elf Jahren einen kostenpflichtigen Pflichtsitzplatz für einen Erwachsenen verlange. Dies sei rechtswidrig.
Vorwurf: Unfaire Vertragsklauseln
Nach britischem Recht können Vertragsklauseln unwirksam sein, wenn sie unfair sind. Die CMA argumentiert, dass Ryanair von Familien verlange, dass ein Elternteil neben dem Kind sitzt, und dafür eine Gebühr von etwa acht Pfund pro Flugstrecke erhebe. Dies sei keine freiwillige Zusatzleistung, sondern ein unvermeidbarer Pflichtbestandteil des Flugpreises. Die Behörde prüft zudem, ob die Gebühr transparent im Buchungsprozess angezeigt wird oder erst später als versteckte Zusatzkosten auftaucht.
Ryanair wehrt sich
Ryanair betont, dass die Familien-Sitzplatzregelung vollständig den Gesetzen entspreche und Familien Geld spare. Man freue sich darauf, die „falschen Behauptungen“ der CMA im Laufe der Untersuchung zu widerlegen. Doch die Kritik bleibt: Ist es eine freiwillige Zusatzleistung oder ein versteckter Pflichtbestandteil?
Regelung auch in Deutschland
Die Regelung gilt auch in Deutschland, ist aber weicher formuliert. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es, dass Kinder von zwei bis elf Jahren kostenlos reservierte Sitzplätze erhalten, wenn ein Erwachsener einen reservierten Sitzplatz kauft. Dies klingt weniger zwingend, verweist aber auf dieselbe Familien-Regelung. Rechtlich angreifbar wäre sie in Deutschland vor allem dann, wenn die Sitzplatzgebühr für Familien faktisch zwingend ist, aber nicht von Anfang an transparent als unvermeidbarer Preisbestandteil angezeigt wird. Nach EU-Preisrecht müssen unvermeidbare und vorhersehbare Kosten im Endpreis enthalten sein; fakultative Zusatzkosten müssen klar und früh angezeigt werden.
Die CMA-Untersuchung könnte weitreichende Folgen haben. Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass Ryanair gegen Verbraucherrechte verstößt, drohen Strafen und eine Änderung der Geschäftspraktiken. Auch andere Billigfluggesellschaften könnten betroffen sein, da ähnliche Regelungen weit verbreitet sind. Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Flugbuchungen, insbesondere für Familien. Die Entscheidung der CMA wird mit Spannung erwartet.



