Polizei stoppt Sechsjährigen auf E-Scooter in Großziethen
Eine ungewöhnliche Verkehrskontrolle ereignete sich am Freitag in Großziethen im Landkreis Dahme-Spreewald. Polizisten stoppten einen sechsjährigen Jungen, der allein mit einem E-Scooter unterwegs war. Der Junge fuhr ohne Begleitung auf dem Fußweg, wie die Beamten mitteilten.
Nachdem die Polizei den Vater verständigt hatte, eilte dieser zum Ort des Geschehens. Der Vater gab an, von den gesetzlichen Bestimmungen keine Ahnung gehabt zu haben. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.
E-Scooter ohne Versicherung und Kennzeichen
Zusätzlich zum fehlenden Alter des Fahrers stellten die Polizisten fest, dass der E-Scooter weder über einen Versicherungsschutz noch über ein Kennzeichen verfügte. Der Vater erklärte, er habe den E-Scooter seinem Sohn zur Einschulung geschenkt, damit dieser damit zur Schule fahren könne. Von den rechtlichen Anforderungen sei er überrascht gewesen.
Die Polizei betonte, dass solche Verstöße nicht nur gefährlich seien, sondern auch zu empfindlichen Strafen führen könnten. Eltern sollten sich vor dem Kauf eines E-Scooters für ihre Kinder genau über die geltenden Regeln informieren.
Rechtliche Grundlagen für E-Scooter
In Deutschland gelten für E-Scooter strenge Vorschriften. Neben dem Mindestalter von 14 Jahren müssen die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis besitzen, versichert sein und ein gültiges Kennzeichen tragen. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen grundsätzlich verboten; E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Der Vorfall in Großziethen zeigt, dass viele Eltern die Regeln nicht kennen. Die Polizei appelliert daher an alle Erwachsenen, sich vor dem Kauf eines E-Scooters für Kinder umfassend zu informieren, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.



