Im Rechtsstreit um Schadenersatzforderungen nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen haben alle beteiligten Parteien einen Vergleich vor dem Landgericht Essen abgelehnt. Dies gab der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide zu Beginn der Verhandlung bekannt. Sowohl die klagende Kundin als auch die Sparkasse signalisierten keinerlei Kompromissbereitschaft.
Kundin verlangt 391.000 Euro
In dem Verfahren fordert die 83-jährige Rita M. von dem Geldinstitut Schadenersatz in Höhe von 391.000 Euro. Sie gab an, Bargeld und Schmuck in ihrem Schließfach verwahrt zu haben, das bei dem Einbruch aufgebrochen wurde. Die Klägerin wirft der Sparkasse gravierende Sicherheitsmängel vor. Die Bank weist die Vorwürfe entschieden zurück. Direkt im Anschluss an diese Verhandlung sollte eine weitere Schadenersatzklage eines anderen Kunden verhandelt werden.
Einbruch mit Spezialbohrer
Nach Weihnachten 2025 waren unbekannte Täter über eine Tiefgarage in einen Archivraum der Sparkasse eingedrungen. Von dort aus gelangten sie mit einem schweren Spezialbohrer in den Tresorraum. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und entkamen mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte nach Einschätzung von Ermittlern in die dreistellige Millionenhöhe gehen.
Das Landgericht Essen muss nun über die Zivilklagen entscheiden. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um einen der größten Schließfach-Einbrüche der letzten Jahre handelt.



