Steuerberater zwischen Berufsrecht und Vermarktung von Steuervermeidung
Ein Freund von Felix Oldenburg handelt online mit Schallplatten und erbte kürzlich. Sein Steuerberater kämpfte monatelang darum, ihn vor der Erbschaftsteuer zu bewahren, obwohl der Freund selbst zahlen wollte. Das Land, in dem er lebt und erfolgreich ist, habe einen Anteil daran verdient. Der Berater hielt dies für einen Denkfehler und suchte weiter nach Gestaltungen. Diese Geschichte illustriert ein grundlegendes Problem: Steuerberater vermarkten aggressiv Steuervermeidung, während das Berufsrecht sie als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege definiert.
WhatsApp-Gruppe „Stiftungen“: Abschirmung statt Gemeinnützigkeit
In einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Stiftungen“ tauschen sich Hunderte Unternehmer aus. Es geht fast ausschließlich um Erbschaft- und Wegzugsteuer, um Holdings und Abschirmung. Viele in dieser Gruppe spenden auch größere Summen, aber dass Stiftungen auch etwas anderes sein können als Steuervehikel, spielt keine Rolle. Eine gute Bekannte mit einem dreistelligen Millionenvermögen sucht seit Jahren einen Steuerberater, der ihr hilft, ihr Geld für Klimaschutz, Demokratie und Frauenrechte einzusetzen – einen, der sich mit Gemeinnützigkeit und Impact Investing auskennt. Sie hat noch keinen gefunden.
Werbung mit „Steuerschaden“: Staat als Schädiger, Bürger als Geschädigter
Die Verkaufsrealität der Branche zeigt sich in Anzeigen auf LinkedIn und YouTube: „Steuerfrei, 0 Prozent mit Stiftung. Heute Abend, 19 Uhr, live.“ „Endlich nicht mehr die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat abgeben.“ „Immobilie an Stiftung verkaufen. So geht es.“ Immer wieder findet sich der Begriff „Steuerschaden“ in Werbebotschaften, Mandantenrundschreiben und Fortbildungsprogrammen. Er bezeichnet die Steuer, die gezahlt wird. In dieser Sprache ist der Staat der Schädiger, der Bürger der Geschädigte und die Steuerzahlung ein vermeidbarer Unfall, den ein guter Berater verhindert.
Berufsordnung: Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege
Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer definiert in Paragraph 1 Absatz 1: „Steuerberater sind Angehörige eines Freien Berufs und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.“ Rechtspflege – dasselbe Wort, das Richter und Anwälte an ein öffentliches Interesse bindet. Nirgends steht, dass es Aufgabe des Steuerberaters sei, die Steuerlast des Mandanten zu minimieren. In 30 Paragrafen sind Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Interessenkollision, Werbung, Niederlassung und Praxisnachfolge geregelt. Mit Geld etwas für die Gesellschaft zu tun, steht nicht auf der Karte, also kann es auch niemand bestellen.
Unsichtbare Kosten: Vertrauensverlust und Ungleichheit
Der unsichtbare Preis dafür, dass angeblich niemand zahlen will, ist hoch. Erstens im Haushalt: Was bei der leicht vermeidbaren Erbschaftsteuer ausfällt, holt sich der Staat bei Löhnen und Konsum. 2023 nahm er über die Erbschaftsteuer 9,2 Milliarden Euro ein, knapp ein Prozent des Gesamtsteueraufkommens, verzichtete aber aufgrund der Ausnahmen für Unternehmensvermögen auf knapp acht Milliarden Euro. Der Subventionsbericht der Bundesregierung führt die Erbschaftsteuerbegünstigung als größte Steuersubvention des Landes. Wer weniger als 200.000 Euro erbt, zahlt 12,1 Prozent. Wer mehr als 20 Millionen Euro erhält, zahlt nach Abzug der Erlasse rund 4,7 Prozent. Häufig werden gar keine Steuern bezahlt, wenn Steuerberater dem Finanzamt die Bedürftigkeit nachweisen – etwa über Familienstiftungen.
Zweitens kostet dieser Zustand Vertrauen, das der Staat dringend braucht. Die Anzeigen der Steuerberater versprechen: Wer es sich leisten kann, muss nicht zahlen. Die Statistik bestätigt dieses Versprechen. Wenn die Regeln nicht für alle gleich funktionieren, steigt die Bereitschaft, in ausgleichender Gerechtigkeit an anderer Stelle zu schummeln.
Fehlende alternative Angebote: Gemeinwohlorientierte Steuerberater?
Drittens belohnt das Steuerrecht die Fessel: Wer nachweist, dass er an sein Geld nicht herankommt, muss darauf nichts zahlen. Wer seinen Wohlstand aber freiwillig fesselt, kann damit auch nichts Positives für die Gesellschaft gestalten. Nichts von alledem ist illegal. Aber Legalität war noch nie das alleinige Kriterium, an dem wir schädliches Verhalten gemessen haben. Tabakwerbung war legal, aber immer schärfer reguliert, weil die Folgekosten für alle im Gesundheitssystem anfallen. Glücksspiel ist legal, aber seit dem Glücksspielstaatsvertrag bei 1000 Euro Einzahlung im Monat gedeckelt. Zucker ist legal, aber der Nutri-Score macht den Zuckergehalt sichtbar.
Vor Werbeverboten, Limits und Kennzeichnung liegt die Selbstregulierung. Und davor liegen alternative Angebote. Es gibt ethische Banken, die Produkte mit einer anderen Balance zwischen Rendite und Wirkung verkaufen. Es gibt zertifizierte Berufsbilder für Vermögensverwalter, die mehr wollen als Ertrag. Warum nicht gemeinwohlorientierte Steuerberater? In Oldenburgs Umfeld gäbe es dafür einen Bedarf. Bis dahin wünscht er sich einen Beipackzettel für die meisten Steuerberatung: „Steuergestaltung bindet Ihr Vermögen und entzieht es dem Gemeinwesen, in dem Ihre Kinder leben.“



