München – Zum 1. Juli 2026 tritt eine umfassende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die für Autofahrer und Führerscheininhaber weitreichende Änderungen mit sich bringt. Der ADAC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Punktehandel wird drastisch bestraft
Eine zentrale Änderung betrifft den bislang praktizierten Handel mit Punkten in Flensburg. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden oder entsprechende Dienstleistungen angeboten beziehungsweise vermittelt werden. Der Gesetzgeber will damit ein Geschäftsmodell unterbinden, bei dem gegen Bezahlung fremde Personen die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen. Bisher war diese Praxis rechtlich oft schwer zu fassen.
Scancars für die Parkraumüberwachung
Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Mit Kameratechnik ausgestattete Fahrzeuge können Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Dadurch soll die Parkraumüberwachung effizienter werden und mit geringerem Personalaufwand auskommen. Kommunen können künftig solche Fahrzeuge einsetzen, um Falschparker schneller zu identifizieren und Verwarnungen auszustellen.
Längere Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese verlängert sich von bislang drei auf künftig sechs Monate. Behörden erhalten damit deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzerverstoß künftig auch deutlich später als nach drei Monaten zugestellt werden kann. Bisher galt eine dreimonatige Frist, nach deren Ablauf ein Verfahren in der Regel eingestellt werden musste.
Digitaler Führerschein kommt
Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt weiterhin gültig. Künftig soll die Fahrerlaubnis alternativ oder ergänzend per Smartphone-App nachgewiesen werden können. Allerdings müssen in den kommenden Monaten erst noch die technischen Voraussetzungen für diese Option geschaffen werden. Der digitale Führerschein soll vor allem bei Polizeikontrollen oder im Ausland nützlich sein.
Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes bringt also mehrere Neuerungen, die Autofahrer ab Juli 2026 beachten müssen. Besonders der härtere Kurs gegen Punktehandel und die verlängerte Verjährungsfrist dürften für Diskussionen sorgen. Der ADAC empfiehlt, sich frühzeitig über die Änderungen zu informieren.
Mehr zum Thema: Kabinett bringt Führerschein-Reform auf den Weg. Erstpublikation: 16.06.2026, 07:08 Uhr.



