Vonovia verbietet Balkonkraftwerk-Speicher: Darf der Konzern das?
Vonovia verbietet Balkonkraftwerk-Speicher: Darf das?

Der Wohnungskonzern Vonovia hat in einem internen Schreiben seinen Mietern die Nutzung von Batteriespeichern für Balkonkraftwerke verboten. Offiziell begründet das Unternehmen dies mit Brandschutzbedenken. Doch die Frage, ob ein pauschales Verbot rechtlich zulässig ist, beschäftigt derzeit Mieter und Mietrechtsexperten.

Rechtslage: Balkonkraftwerke sind geschützt, Speicher nicht

Das Gesetz zur Förderung von Steckersolargeräten, das seit Mai 2024 in Kraft ist, erlaubt Mietern grundsätzlich die Installation von Balkonkraftwerken. Allerdings erwähnt es Batteriespeicher nicht explizit. „Die gesetzliche Regelung schützt nur die Solarmodule selbst, nicht aber die dazugehörigen Speicher“, erklärt der Mietrechtsexperte Dr. Jürgen Schmidt. „Das gibt Vermietern Spielraum für Verbote.“

Nach Angaben von Vonovia basiert das Verbot auf einer brandschutztechnischen Bewertung. „Wir müssen die Sicherheit aller Bewohner gewährleisten“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Lithium-Ionen-Batterien können bei unsachgemäßer Nutzung Brände auslösen.“

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Wann ein Verbot rechtlich wackelig ist

Doch nicht jedes Verbot ist automatisch rechtmäßig. Laut Schmidt kommt es auf den Einzelfall an: „Wenn der Mieter nachweisen kann, dass der Speicher alle relevanten Sicherheitsnormen erfüllt und fachgerecht installiert wird, könnte das Verbot unverhältnismäßig sein.“ In diesem Fall müsste der Vermieter konkrete Gefahren nachweisen.

Das Amtsgericht Berlin hat bereits 2023 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein pauschales Verbot von Balkonkraftwerken unwirksam sein kann (Az. 67 C 123/23). Ob dies auch auf Speicher übertragbar ist, bleibt jedoch offen.

Schritte für betroffene Mieter

Mietrechtsexperten raten zu folgenden Schritten: Zuerst sollten Mieter das Schreiben ihres Vermieters prüfen und auf konkrete Begründungen achten. Dann könnten sie schriftlich Widerspruch einlegen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verweisen. „Wichtig ist, dass Mieter nicht eigenmächtig handeln, sondern rechtlichen Rat einholen“, so Schmidt.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt zudem, sich mit anderen betroffenen Mietern zusammenzuschließen und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung zu beantragen. „In vielen Fällen lenken Vermieter ein, wenn sie mit rechtlichen Schritten konfrontiert werden“, sagt eine Sprecherin.

Vonovia selbst betont, dass man zu Gesprächen bereit sei. „Wir prüfen jeden Einzelfall und suchen nach Lösungen, die sowohl die Sicherheit als auch die Interessen der Mieter berücksichtigen.“

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