Das Landgericht Landshut hat einen 45 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn schuldig, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tat: Messerangriff vor dem Wohnhaus
Die 39-jährige Mutter von drei Söhnen wurde vor dem gemeinsamen Wohnhaus in Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) attackiert. Als sie davonlief, folgten ihr die Kinder kurz, bevor sie zu Nachbarn flüchteten. Der Mann holte seine Frau einige Häuser weiter ein und stach auf sie ein. Als sie zusammensackte, verfing sich der Kragen ihrer Jacke in den Spitzen eines Gartenzaunes, sodass die Tote am Zaun hängen blieb.
Der Vorsitzende Richter sprach von einer „katastrophalen Tat“, die an Tragödie kaum zu überbieten sei. Die drei Kinder des Paares hätten „die Hölle erlebt“, da sie unmittelbar in das Tatgeschehen eingebunden gewesen seien. Die Söhne waren zum Tatzeitpunkt zwischen 6 und 15 Jahren alt.
Besitzdenken und Trennung als Motiv
Laut Anklage war der 45-jährige Deutsche in der Beziehung gewalttätig. Wenige Wochen vor der Tat erfuhr er, dass seine Frau sich trennen und einen neuen Partner hat. In seiner Einlassung führte der Angeklagte über seinen Verteidiger massive finanzielle Probleme als Auslöser für Eheprobleme an. Die Staatsanwältin sah jedoch ein starkes Besitzdenken: „Ihre Bedürfnisse seien ihm egal gewesen. Er habe schon länger davon gesprochen, sie umzubringen, sollte sie einen anderen Partner haben.“
Urteil: Lebenslang ohne besondere Schwere der Schuld
Die Staatsanwältin hatte ebenfalls lebenslange Haft gefordert, jedoch zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Das Gericht folgte dem nicht. Der Verteidiger wertete die Tat als Totschlag und stellte das Strafmaß ins Ermessen der Richter. Die Staatsanwältin betonte die verheerende Wirkung auf die Kinder: „Besonders belastend sei die Situation für den Sohn, der das Messer griff, um die Mutter zu schützen – und somit das Messer in das Geschehen eingebracht habe. Der Sohn werde sich sein Leben lang Vorwürfe machen. Der Vater habe auch das Leben seiner Kinder zerstört.“
Zeugen schildern verstörende Szenen
Mehrere Nachbarn berichteten zu Prozessbeginn von den Ereignissen der Tatnacht. Ein Nachbar sagte: „Es sei verstörend gewesen. Die Kinder hätten um Hilfe geschrien, zwei der Söhne habe er in Obhut genommen, der Dritte sei weggelaufen.“ Als er den Angeklagten fragte, was er getan habe, habe dieser erst nichts gesagt und sei dann ruhig die Straße entlanggegangen. Der Zeuge folgte ihm bis zum Tatort, wo er die Tote am Zaun hängen sah.



