Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland bekommt bei der Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt 1172 Euro, wie das Statistische Bundesamt für 2021 ermittelte. Grund ist die zu hoch angesetzte Lohnsteuer, die monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Viele Arbeitnehmer haben jedoch Ausgaben, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt. Wer seine Werbungskosten kennt und richtig geltend macht, kann die Erstattung deutlich erhöhen.
Werbungskostenpauschale von 1230 Euro
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1230 Euro, auch ohne Nachweise. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darüber, lohnt sich das Auflisten. Typische Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial oder Schreibutensilien. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings warnt die VLH: „Für Pauschalen gibt es keinen Rechtsanspruch.“ Daher ist das Aufbewahren aller Belege ratsam.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Ein Arbeitsplatz zu Hause lässt sich steuerlich absetzen. Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgeschrieben werden. Teurere Anschaffungen wie Schreibtische oder Regale müssen über die Nutzungsdauer verteilt werden – bei Möbeln beispielsweise 13 Jahre laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Werden privat genutzte Möbel beruflich umgewidmet, kann der Restwert anteilig abgesetzt werden.
Fehlt ein anderer Arbeitsplatz, kann das Arbeitszimmer entweder pauschal mit 1260 Euro pro Jahr oder mit den tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten geltend gemacht werden. Alternativ steht die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (insgesamt 1260 Euro) zur Verfügung.
Pendlerpauschale und Unfallkosten
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche akzeptieren Finanzämter in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage. Wichtig: Wer im Homeoffice arbeitet, muss die Pendler-Tage entsprechend kürzen. Die Pauschale deckt Sprit, Reparaturen und Wartung ab. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind eine Ausnahme: Nicht von der Versicherung gedeckte Reparaturkosten können zusätzlich abgesetzt werden, ebenso Fahrten zum Arzt oder zur Reha.
Die Pauschale gilt für jedes Verkehrsmittel – auch zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber mindert jedoch die Entfernungspauschale.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen
Bei Dienstreisen können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat die Kosten nicht erstattet. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Dazu zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Wer Fortbildung mit Urlaub verbindet, muss die Kosten aufteilen.
Bewerbungskosten wie Fotos, Porto oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen sind ebenfalls absetzbar. Pro Bewerbungsmappe per Post können pauschal 8,50 Euro, per E-Mail 2,50 Euro angesetzt werden. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und verlangen als Nachweis nur eine Einladung oder Absage“, so die VLH.
Arbeitskleidung und doppelte Haushaltsführung
Berufskleidung ist nur absetzbar, wenn eine private Nutzung ausgeschlossen ist – etwa Arztkittel oder Schutzkleidung. Die Reinigungskosten können geltend gemacht werden: pro Waschladung mit 95 Grad bis zu 77 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent. Bis zu 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege.
Bei doppelter Haushaltsführung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände vollständig als Werbungskosten absetzbar sind (Az.: VI R 18/17). Das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch an (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).
Umzugspauschale und sonstige Kosten
Bei beruflich bedingtem Umzug können Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und Pendlertage abgesetzt werden. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: 964 Euro ab März 2024 (vorher 886), für jede weitere Person 643 Euro (vorher 590). Wer erstmals auszieht, erhält 193 Euro (vorher 177). Nachhilfe für Kinder aufgrund des Schulwechsels ist bis zu 1286 Euro absetzbar (vorher 1181). Höhere tatsächliche Kosten können eingereicht werden, Belege sind auf Verlangen vorzulegen.
Bei privaten Umzügen oder unzureichender Arbeitszeitverkürzung sind die Kosten nur eingeschränkt absetzbar. Ein professioneller Möbeltransport zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen für Renovierungen sind ebenfalls absetzbar.



