Werbungskosten bei der Steuererklärung: Das müssen Sie wissen
Werbungskosten bei der Steuererklärung

Was sind Werbungskosten und wie wirken sie sich aus?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie können Ihre Steuerlast erheblich senken, indem sie den zu versteuernden Teil Ihres Einkommens mindern. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben an, wenn sie beruflich veranlasst sind. Zu den klassischen Werbungskosten zählen Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Beiträge zu Berufsverbänden. Laut Bundesfinanzministerium machten Arbeitnehmer im Jahr 2021 durchschnittlich 1.200 Euro Werbungskosten geltend.

Fahrtkosten und Reisekosten

Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke. Ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro. Dienstreisen können Sie mit den tatsächlichen Kosten oder der Kilometerpauschale (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) absetzen. Auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sind absetzbar. „Die Pauschalen sind oft einfacher und vorteilhafter als die Einzelnachweise“, sagt Steuerberater Markus Reiter.

Arbeitsmittel und Homeoffice

Arbeitsmittel wie Computer, Fachbücher, Büromöbel und Software sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie beruflich genutzt werden. Für das Homeoffice können Sie seit 2023 pro Tag 6 Euro, maximal 1.260 Euro im Jahr geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie den Raum ausschließlich beruflich nutzen. „Mischgenutzte Räume sind nicht absetzbar“, betont der Steuerberater.

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Fortbildung und Weiterbildung

Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen sind voll absetzbar, darunter Kursgebühren, Fachliteratur, Reise- und Übernachtungskosten. Auch Umschulungen oder Studiengänge, die den Beruf fördern, werden anerkannt. Wichtig: Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit Ihrer aktuellen oder angestrebten Tätigkeit stehen.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führen, können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Miete, Nebenkosten, Einrichtungsgegenstände und Familienheimfahrten. Die Höhe ist begrenzt: Für die Unterkunft maximal 1.000 Euro pro Monat, für Verpflegungsmehraufwendungen 28 Euro pro Tag für die ersten drei Monate, danach 14 Euro.

Sonstige Werbungskosten

Weitere absetzbare Posten sind Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren für das Arbeitskonto, Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge zu Berufsverbänden. Auch Kosten für Arbeitszimmer, wenn kein anderer Raum zur Verfügung steht, können geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro pro Jahr – wer höhere Ausgaben hat, sollte sie einzeln nachweisen.

Wie Sie Werbungskosten richtig angeben

Tragen Sie Ihre Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung ein. Sammeln Sie Belege, aber reichen Sie sie nur auf Nachfrage des Finanzamts ein. Bei vielen Posten lohnt sich die Einzelaufstellung. „Viele Arbeitnehmer verschenken Geld, weil sie ihre Ausgaben nicht genau erfassen“, warnt Reiter. Nutzen Sie Steuerprogramme oder einen Berater, um keine Abzugsmöglichkeiten zu verpassen.

Fazit: Werbungskosten senken die Steuerlast

Werbungskosten sind ein wirksames Instrument, um Steuern zu sparen. Prüfen Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben und dokumentieren Sie sie sorgfältig. Durch die richtige Angabe können Sie Ihre Steuerrückzahlung deutlich erhöhen. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein.

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