Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für alle Online-Händler verpflichtend. Diese Neuerung soll es Verbrauchern ermöglichen, einen Vertrag im Internet genauso einfach zu widerrufen wie abzuschließen – schnell, sichtbar und mit wenigen Klicks.
Hintergrund der Regelung
Online einkaufen geht heutzutage schnell: Produkt auswählen, bezahlen, fertig. Doch genauso schnell kann ein Fehlkauf passieren – sei es die falsche Größe, der falsche Artikel oder spontane Kaufreue. Genau hier setzt die neue Regel an. Künftig müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten, über den sich Bestellungen direkt widerrufen lassen. Lange Formulare, umständliche E-Mails oder komplizierte Rückabwicklungen sollen damit der Vergangenheit angehören. Der Button muss während der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen durchgehend verfügbar sein – sowohl auf Websites als auch in Apps.
Was sich für Shops und Kunden ändert
Die Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück und gilt für alle Online-Shops, die Verträge mit Verbrauchern schließen. Nach dem Klick auf den Button folgt ein zweistufiger Vorgang: Zuerst wird der Vertrag ausgewählt, anschließend der Widerruf bestätigt. Eine automatische Bestätigung per E-Mail ist vorgeschrieben. Die Regel gilt nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen. Zudem sind unter anderem maßgefertigte Produkte, verderbliche Waren oder versiegelte Hygieneartikel von der Regel ausgenommen.
Einschränkung des ewigen Widerrufsrechts
Neben dem verpflichtenden Widerrufsbutton ist auch eine Einschränkung des bislang möglichen „ewigen Widerrufsrechts“ Teil der Reform. Künftig sollen feste Maximalfristen gelten, je nach Vertragstyp. Ziel ist es, Verbraucher besser zu schützen und gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit bei Händlern zu sorgen.
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