Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte, die mit ihrem Einkommen die Wohnkosten nicht decken können. Auch viele Rentnerinnen und Rentner profitieren davon – vor allem seit der Wohngeldreform 2023. Diese brachte deutlich höhere Leistungen und erweiterte den Kreis der Empfänger erheblich.
Warum die Rente allein nicht entscheidet
Ob ein Rentner Wohngeld erhält, hängt nicht allein von der Rente ab. Entscheidend ist das anrechenbare Einkommen, das sich aus der Bruttorente abzüglich bestimmter Freibeträge ergibt. So mindern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung das anrechenbare Einkommen. Zudem gibt es einen Pauschbetrag für Werbungskosten und einen Grundfreibetrag.
Ein Rechenbeispiel: Ein Single bezieht eine gesetzliche Rente von 1.350 Euro. Nach Abzug der Versicherungsbeiträge bleiben rund 1.200 Euro anrechenbares Einkommen. Liegt die Kaltmiete bei 550 Euro, ist in vielen Städten ein Wohngeldanspruch gegeben. Wer dagegen 1.800 Euro Rente erhält, muss schon eine sehr hohe Miete zahlen, um noch gefördert zu werden.
Hinzu kommt: Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigen die Einkommensgrenzen. Ein Ehepaar mit zwei kleinen Renten hat daher bessere Chancen als ein Single mit gleicher Gesamtrente.
Mietenstufen: Wo wohnen ist entscheidend
Die Bundesregierung teilt Gemeinden nach dem Mietniveau in sechs Mietenstufen ein. Je höher die Stufe, desto höhere Wohnkosten werden bei der Wohngeldberechnung anerkannt. In der teuersten Stufe, etwa in München oder Frankfurt, können auch Rentner mit über 1.500 Euro Rente noch Wohngeld bekommen. In ländlichen Regionen mit Stufe I liegt die Grenze deutlich niedriger.
Die zuschussfähige Miete ist gedeckelt – der Staat übernimmt nicht jede beliebig hohe Miete. Die Obergrenzen werden jährlich vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen festgelegt und veröffentlicht.
Seit der Reform 2023 sind zudem die Heizkosten als eigener Posten berücksichtigt. Das bedeutet: Ein Teil der Heizkosten wird zusätzlich zur Kaltmiete bezuschusst, ohne dass es auf die Warmmiete ankommt.
Diese Vermögensgrenzen gelten seit 2023
Nicht nur das Einkommen, auch das Vermögen wird geprüft. Der Gesetzgeber hat die Freibeträge mit der Reform deutlich angehoben. Für alleinstehende Rentner liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Für Ehe- oder Lebenspartner, die gemeinsam wohnen, erhöht sich der Freibetrag um 50.000 Euro auf 150.000 Euro. Auch für jedes Kind im Haushalt kommen weitere 50.000 Euro hinzu.
Selbst genutztes Haus- oder Wohnungseigentum zählt nicht zum Vermögen – es wird also nicht angerechnet. Doch wer über hohe Bar- oder Wertpapiervermögen verfügt, muss damit rechnen, abgelehnt zu werden.
Wohngeld oder Grundsicherung? Das sollten Rentner wissen
Viele Rentner mit niedriger Rente stehen vor der Frage, ob sich Wohngeld oder Grundsicherung im Alter eher lohnt. Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus: Wer Grundsicherung bezieht, erhält kein Wohngeld. Die Grundsicherung deckt in der Regel die vollen Wohnkosten, während Wohngeld nur einen Zuschuss bietet. Allerdings bleibt bei der Grundsicherung ein Schonvermögen von 10.000 Euro und der Gang zum Amt ist mitunter aufwendiger.
Für Rentner, deren Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, kann Wohngeld die bessere Alternative sein. Die Wohngeldbehörde rechnet ganz konkret aus, wie viel Unterstützung drin ist.
Schritt für Schritt zum Wohngeldantrag
Wer einen Anspruch prüfen möchte, sollte zunächst den offiziellen Wohngeldrechner des Bundes nutzen. Nach Eingabe von Stadt, Miete, Einkommen und Haushaltsgröße erhält man eine Einschätzung. Fällt diese positiv aus, muss ein Antrag beim örtlichen Wohngeldamt gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen nötig: der Mietvertrag, eine aktuelle Nebenkostenabrechnung, der Rentenbescheid, Nachweise über sonstige Einkünfte und eine Bankverbindung.
Das Amt bestätigt den Eingang und bearbeitet den Antrag meist innerhalb von vier bis acht Wochen. Sobald der Bescheid vorliegt, wird das Wohngeld rückwirkend zum Antragsmonat ausgezahlt. Wer den Antrag im Juli stellt, erhält also frühestens für Juli eine Zahlung – nicht für davor liegende Monate.
Fazit: Individuelle Berechnung statt Faustregel
Die Frage nach der „erlaubten Höchstrente“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nennt keine festen Obergrenzen, weil der Anspruch von der Miete und der Region abhängt. Als Orientierung gilt: Je höher die Wohnkosten und je niedriger das anrechenbare Einkommen, desto wahrscheinlicher ein Anspruch. Nach Angaben des Ministeriums profitieren inzwischen rund 1,4 Millionen Haushalte von Wohngeld, im Schnitt mit 320 Euro pro Monat.



