Der Turnus beim Wohngeld ist ein fester Bestandteil des Wohngeldgesetzes. Er legt fest, dass die Leistungen alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden. Konkret bedeutet das: Die Bundesregierung muss regelmäßig einen Mieten- und Einkommensbericht vorlegen, auf dessen Basis die Wohngeldbeträge neu berechnet werden. Ohne diese Turnus-Regelung würde die staatliche Hilfe zur Miete im Laufe der Zeit an Kaufkraft verlieren.
Die gesetzliche Grundlage des Wohngeld-Turnus
Paragraf 29 des Wohngeldgesetzes schreibt die regelmäßige Anpassung vor. Der Turnus beträgt zwei Jahre. Diese Frist ist ein Kompromiss: Sie ist kurz genug, um auf Mietsteigerungen zu reagieren, und lang genug, um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden in Grenzen zu halten. Die Anpassung erfolgt nicht automatisch, sondern durch einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat. In der Praxis kommt es dadurch zu einer Wellenbewegung: Die Beträge steigen in der Regel zum 1. Januar eines ungeraden Jahres.
Wohngeld-Plus hat den Turnus neu belebt
Die Reform zum 1. Januar 2023 hat das Wohngeld grundlegend umgebaut. Das Wohngeld-Plus-Gesetz erhöhte die durchschnittliche Leistung von rund 145 Euro auf über 350 Euro monatlich. Zugleich wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Statt 600.000 profitieren nun rund zwei Millionen Haushalte. Der Turnus blieb bestehen, wurde aber an die neue Systematik angepasst. Seitdem gibt es 13 Mietenstufen statt bisher sieben, wodurch regionale Unterschiede stärker berücksichtigt werden. Gerade in Großstädten wie München oder Frankfurt fällt die Unterstützung höher aus.
Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Ein Single-Haushalt in München mit einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro erhält seit der Reform rund 370 Euro Wohngeld pro Monat. Ohne den Turnus wäre dieser Betrag eingefroren. Bei der nächsten Anpassung 2025 wird erneut geprüft, ob die Mieten in München weiter gestiegen sind. Ist das der Fall, erhöht sich auch der Zuschuss.
Was passiert bei der nächsten Anpassung?
Die nächste turnusmäßige Anpassung steht zum 1. Januar 2025 an. Grundlage sind die Miet- und Einkommensentwicklungen der vergangenen zwei Jahre. Angesichts der stark gestiegenen Mieten in vielen Ballungsräumen erwarten Experten eine spürbare Erhöhung. Genau beziffern lässt sich der Anstieg noch nicht, denn der Gesetzgeber muss erst die Zahlen des Mikrozensus und des Mietenspiegels auswerten. Fest steht nur: Der Turnus wird dafür sorgen, dass die Sätze nicht bei den alten Werten bleiben. Die Wohngeldbehörden rechnen mit einer Neuberechnung für alle laufenden Bewilligungen.
Wer muss trotz Turnus aktiv werden?
Wohngeld wird in der Regel für 24 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Zeitraums wird der Bescheid automatisch geprüft. Das bedeutet: Der Turnus führt zu einer regelmäßigen Neubewertung der Einkommens- und Wohnverhältnisse. Wer weiterhin Wohngeld beziehen möchte, muss jedoch einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dieser kann oft formlos gestellt werden, benötigt aber aktuelle Einkommensnachweise. Die Behörde berechnet dann die neue Höhe auf Basis der zum Turnus geltenden Beträge. Verbraucherschützer empfehlen, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf zu Beginn des Jahres zu stellen.
Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus einer Formel, die Miete, Einkommen und Haushaltsgröße berücksichtigt. Die zulässige Miete ist in 13 Mietenstufen abgebildet, die regionale Unterschiede bei den Wohnkosten berücksichtigen. Diese Stufen wurden beim letzten Turnus im Jahr 2023 ebenfalls angehoben. Damit trägt der Gesetzgeber der unterschiedlichen Mietbelastung in den Regionen Rechnung.
Kritik und Forderungen rund um den Turnus
Obwohl der Turnus eine regelmäßige Erhöhung garantiert, gibt es Kritik. Einige Politiker und Sozialverbände fordern eine jährliche Anpassung, weil die Mietpreise in vielen Städten schneller steigen als die Einkommen. Andere bemängeln, dass der Turnus nicht an die allgemeine Inflation gekoppelt ist. Der Deutsche Mieterbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband verweisen auf stark steigende Heizkosten, die im Wohngeld bislang nur teilweise berücksichtigt werden. Sie verweisen auf den Heizkostenzuschuss, der 2023 einmalig gewährt wurde, und fordern eine dauerhafte Integration in den Turnus.
Trotz der Kritik bleibt der Turnus das zentrale Steuerungsinstrument, damit Wohngeld mit der Wohnmarktentwicklung Schritt hält. Für Empfänger bedeutet er einen verlässlichen Rhythmus der Anpassung, auch wenn die konkreten Beträge erst mit dem jährlichen Gesetzgebungsverfahren feststehen.



