Bei der diesjährigen Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September treten deutlich weniger Parteien mit eigenen Listen an als noch bei der Wahl 2021 oder der Wiederholungswahl 2023. Nach Angaben des Landeswahlamts reichten bis zum Ablauf der Frist am Dienstag um 18 Uhr lediglich 21 Parteien Landes- oder Bezirkslisten ein. Zum Vergleich: Bei der Wahl 2021, die 2023 aufgrund schwerer Wahlfehler komplett wiederholt werden musste, waren noch 34 Parteien mit Landes- oder Bezirkslisten angetreten.
Prüfung der eingereichten Unterlagen läuft
Die eingereichten Wahlvorschläge werden nun vom Landeswahlamt und den Bezirkswahlämtern geprüft. Dabei wird auch die Gültigkeit der Unterstützerunterschriften kontrolliert, die Parteien ohne Vertretung im Abgeordnetenhaus oder Bundestag zusätzlich vorlegen mussten. Die Entscheidung über die Zulassung der Vorschläge fällt durch die Bezirkswahlausschüsse am 22. Juli und den Landeswahlausschuss am 24. Juli.
Landes- und Bezirkslisten entscheiden über Sitzverteilung
Die Parteien konkurrieren mit Landes- und Bezirkslisten um die Zweitstimmen, die maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus sind. In Berlin können die Parteien selbst wählen, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit Bezirkslisten antreten. SPD und CDU haben sich für Bezirkslisten entschieden, während Linke, Grüne und AfD mit Landeslisten ins Rennen gehen.



