Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) hat ihren Antrag auf vorläufige Amtsenthebung des ZF-Betriebsratsvorsitzenden Achim Dietrich zurückgezogen. Das bestätigte ein Sprecher des Arbeitsgerichts Ulm am Dienstag. „Damit hat sich das Verfahren erledigt“, sagte der Sprecher. Die CGM hatte ursprünglich beantragt, Dietrich bis zu einer Entscheidung in einem möglichen Amtsenthebungsverfahren von seinen Aufgaben zu suspendieren.
Vorwürfe der Pflichtverletzung
Die Gewerkschaft warf Dietrich laut Gericht grobe Pflichtverletzungen vor. Konkret sollte er seine Neutralitätspflicht verletzt haben, indem er Betriebsrat und IG Metall zu eng miteinander verzahnt habe. Zudem soll er Betriebsratssprechstunden für Gewerkschaftsarbeit genutzt haben. Ein weiterer Vorwurf betraf eine eskaluierte Betriebsversammlung im Juli, bei der Dietrich angeblich verhindert haben soll, dass Vertreter des Arbeitgebers zu Wort kamen. Der ZF-Gesamtbetriebsratsvorsitzende bestritt alle Vorwürfe.
Gericht äußert Zweifel an Rechtsgrundlage
In der Verhandlung am Montag äußerte die Kammer des Arbeitsgerichts erhebliche Zweifel, ob die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung vorlagen. Zum einen sei rechtlich fraglich gewesen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich schwerwiegende Pflichtverletzungen darstellten. „Die ersten beiden Vorwürfe waren rechtlich schwer zu bewerten“, so ein Gerichtssprecher. Zum anderen habe die Kammer Bedenken gehabt, ob die CGM überhaupt antragsberechtigt sei. Das Gericht legte den Beteiligten daraufhin nahe, den Antrag zurückzunehmen – dem kam die CGM nach.
Hintergrund: Streit um Betriebsversammlung
Im Mittelpunkt des Konflikts stand eine Betriebsversammlung im Juli, die nach Darstellung des Gesamtbetriebsrats (GBR) nicht von Dietrich, sondern von seinem Stellvertreter geleitet wurde. Die Versammlung war wegen des Streits um die Kündigung übertariflicher Leistungen am Standort Friedrichshafen eskaliert und musste unterbrochen werden. Die CGM hatte argumentiert, Dietrich habe durch sein Verhalten die Rechte des Arbeitgebers missachtet. Der GBR wies dies zurück und verwies auf die angespannte Stimmung unter den Beschäftigten.
Rechtliche Einordnung
Die Rücknahme des Antrags bedeutet nicht, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind. Ein Amtsenthebungsverfahren nach § 23 BetrVG könnte weiterhin eingeleitet werden, erfordert aber eine Entscheidung der Betriebsratsmitglieder oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Die CGM hatte diesen Weg offenbar zunächst über den Eilantrag umgehen wollen. Arbeitsrechtsexperten bewerteten das Vorgehen als ungewöhnlich, da eine Minderheitsgewerkschaft selten direkt vor Gericht zieht. Das Verfahren zeigt die tiefen Gräben zwischen der CGM und der IG Metall bei ZF.
Auswirkungen auf den Standort Friedrichshafen
Der Autozulieferer ZF Friedrichshafen durchläuft derzeit einen tiefgreifenden Umbau. Der Streit um die übertariflichen Leistungen ist Teil eines größeren Sparkurses. Die IG Metall, die die Mehrheit der Beschäftigten vertritt, kritisiert die Kürzungen scharf. Die CGM hingegen wirft der IG Metall vor, zu eng mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Der zurückgezogene Antrag entlastet Dietrich vorerst, doch die Spannungen bleiben bestehen. Der nächste Schritt könnte eine Einigung zwischen den Tarifparteien oder ein neuer Antrag auf Amtsenthebung sein.



