Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Tätern von Gewalt gegen Frauen als positiv bewertet. Der CSU-Politiker sagte im Bayerischen Rundfunk, Bayern habe mit der Anordnung als Präventivmaßnahme gute Erfahrungen gemacht. „Dass wir hier den Schutz von potenziellen Opfern verbessern können, ist unstrittig.“
Reform des Gewaltschutzgesetzes
Mit Blick auf die bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes ergänzte Herrmann: „Inwieweit das jetzt mit den neuen gesetzlichen Grundlagen ausgeweitet wird, wird man sehen. Insgesamt ist es aber vor allem erfreulich, dass es technisch wirklich gut funktioniert.“ Die Reform sieht vor, dass Täter häuslicher Gewalt häufiger mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Dadurch soll ein vom Gericht angeordnetes Annäherungsverbot effektiver durchgesetzt werden. Kommt der Täter dem Opfer zu nahe, wird dieses über ein Empfangsgerät gewarnt.
Steigerung der Überwachungszahlen erwartet
Mit Inkrafttreten der Reform im kommenden Jahr wird mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen gerechnet. Herrmann erläuterte bei Bayern 2: „In erster Linie sind das Fälle, wo wir Opfer schützen wollen. Das sind vor allem auch Auflagen von Stalkingfällen, wenn ein – in der Regel – Mann eine Frau belästigt hat, es hier vielleicht schon zu Straftaten gekommen ist, die Gefährdung besteht, dass der Mann wieder der Frau zu nahe kommen will, sie verfolgt, bedrängt und dann das Gericht entsprechende Auflagen macht.“
Positive Erfahrungen in Bayern
Bayern setzt elektronische Fußfesseln bereits als präventive Maßnahme ein. Die Technologie habe sich bewährt und biete einen wirksamen Schutz für potenzielle Opfer. Herrmann betonte, dass die Maßnahme vor allem in Fällen von Stalking und häuslicher Gewalt zum Einsatz komme. Die Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die rechtlichen Grundlagen für eine Ausweitung des Einsatzes schaffen.



