Das Amtsgericht Horb am Neckar hat ein Ehepaar aus der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich müssen die 50 und 44 Jahre alten Eltern je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Tod ihres zweijährigen Kindes im Jahr 2023 sei auf die ideologisch motivierte Verweigerung medizinischer Hilfe zurückzuführen, so das Gericht.
Hintergrund: Chronische Atemwegserkrankung nicht behandelt
Laut der Mitteilung des Amtsgerichts hatten die Eltern das Kind nie ärztlich untersuchen lassen – auch nicht, als es bereits Monate vor dem Tod unter erheblichen Atemproblemen litt. „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können“, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand Anfang 2023 sichtlich verschlechterte, verständigten die Eltern den Notarzt erst mit erheblicher Verzögerung.
Das Gericht sah darin eine gravierende Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht. „Die Angeklagten haben ihre Pflicht, für eine erforderliche medizinische Behandlung zu sorgen, in schwerwiegender Weise missachtet“, erklärte der Richter. Dies mache Freiheitsstrafen erforderlich, auch wenn zugunsten der Eltern ihre persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes berücksichtigt wurde.
Reichsbürger-Szene: Ablehnung des Staates
Die Angeklagten hatten sich in zahlreichen Schreiben an Behörden in der für Reichsbürger und Selbstverwalter typischen Art geäußert. Diese Szene erkennt die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Strukturen nicht an. Der Verfassungsschutz zählt in Baden-Württemberg mehr als 4.000 Menschen zu dieser Gruppe. Die Eltern vertraten die Überzeugung, dass staatliche Institutionen und medizinische Versorgung abzulehnen seien.
Ursprünglich war der Prozess für April 2025 anberaumt. Die Angeklagten erschienen jedoch nicht zur Verhandlung. Da eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ das Gericht Haftbefehle, um ihre Anwesenheit sicherzustellen. Auf dieser Grundlage wurden die Eltern im Vormonat in Bayern festgenommen, sodass der Prozess nun stattfinden konnte.
Urteil: Bewährungsstrafen und gemeinnützige Arbeit
Das Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem müssen die Eltern jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Sowohl die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen.
Das Gericht betonte, dass das Kind hätte gerettet werden können, wenn rechtzeitig medizinische Hilfe in Anspruch genommen worden wäre. Die chronische Atemwegserkrankung sei behandelbar gewesen. „Die Verantwortung der Eltern für das Wohl ihres Kindes wiegt schwerer als ideologische Überzeugungen“, so der Richter.
Reaktionen und Ausblick
Der Fall hat in der Region und darüber hinaus für Aufsehen gesorgt. Er zeigt die Gefahren extremistischer Ideologien auf, die zu lebensbedrohlichen Entscheidungen führen können. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie Rechtsmittel einlegt. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil zu prüfen. Der Tod des Kleinkindes bleibt eine tragische Mahnung an die Grenzen elterlicher Autonomie, wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht.



