Das Amtsgericht Horb am Neckar hat Eltern aus der sogenannten Reichsbürgerszene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen beide jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen, da die Eltern offenbar aus ideologischen Gründen auf eine ärztliche Behandlung ihres schwer kranken Kleinkindes verzichteten.
Kind starb an chronischer Bronchitis
Der zweijährige Junge war im Januar 2023 gestorben. Die heute 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten ihn laut Gericht nie von einem Arzt untersuchen lassen – obwohl er bereits Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können“, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechterte, riefen die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt. Eine Sachverständige sagte im Prozess, das Kind sei „an einer chronischen und akuten Bronchitis“ gestorben.
Ideologischer Hintergrund: Reichsbürgerszene
Die Ermittler rechnen die Eltern der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zu. Diese Szene erkennt die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Strukturen nicht an. Der Verfassungsschutz zählt in Baden-Württemberg mehr als 4000 Menschen zu dieser Gruppe. Die Angeklagten hatten sich laut Gericht in teils umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in der für die Szene typischen Art und Weise geäußert. Vor Gericht bestritten sie jedoch, der Szene anzugehören, wie der SWR berichtete.
Urteil und Rechtsmittel
Das Amtsgericht sah die Pflichtverletzung der Eltern als so gravierend an, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes. Sowohl die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Prozessverzögerung durch Untertauchen
Ursprünglich hatte das Amtsgericht einen Prozess im April 2025 anberaumt. Zu dem Termin erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht. Da laut Gericht eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ es Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Daraufhin wurden die beiden schließlich in Bayern festgenommen, sodass ihnen nun der Prozess gemacht werden konnte.



