Bayern weicht Naturschutzgesetz auf – Walzverbot stark eingeschränkt
Bayern weicht Naturschutzgesetz auf – Walzverbot eingeschränkt

Die bayerische Staatsregierung will das Naturschutzgesetz in zentralen Punkten entschärfen. Das Kabinett beschloss bei seiner Sitzung in Starnberg eine entsprechende Reform, die noch vom Landtag verabschiedet werden muss und bereits Anfang 2027 in Kraft treten soll. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erklärte, man sei dabei, „gewisse Dinge einfacher zu machen“.

Walzverbot wird drastisch reduziert

Der umstrittenste Punkt der Novelle ist die Änderung des sogenannten Walzverbots: Bisher durften landwirtschaftliche Flächen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd nicht gewalzt werden, um bodenbrütende Vögel wie Kiebitze zu schützen. Künftig soll dieses Verbot nur noch auf rund fünf Prozent des Grünlands gelten – ausschließlich innerhalb der sogenannten Wiesenbrüterkulisse. „Auf über 95 Prozent des Grünlands wird das Verbot aufgehoben“, teilte die Staatskanzlei mit. Die genaue Abgrenzung dieser Schutzzonen obliegt den Bezirksregierungen. Glauber betonte, dass das Walzverbot damit „praxisgerechter“ gestaltet werde.

Erleichterungen bei Dauergrünland und Bürokratie

Die Reform sieht zudem eine Vereinfachung der Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland vor. Das bisherige flächendeckende naturschutzrechtliche Umwandlungsverbot soll aufgehoben werden. Landwirte hatten nach Angaben des Ministers stets Sorge, ihren Ackerstatus zu verlieren und müssten dann Flächen pflügen. „Das werden wir jetzt mit der neuen Gesetzgebung beenden“, sagte Glauber. Gleichzeitig bleibt besonders wertvolles Dauergrünland auf Mooren und in Überschwemmungsgebieten weiterhin geschützt.

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Die Staatskanzlei betonte, dass die Änderungen wesentliche Erleichterungen für die Landwirtschaft brächten und zu einer Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren führten. Rund 90 Prozent aller Maßnahmen aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem dazugehörigen Begleitgesetz seien weiterhin umgesetzt. Das große Ziel, den Artenschwund in Bayern wirksamer zu bekämpfen, bleibe bestehen.

Datenweitergabe und Haftungsregeln

Ein weiterer Bestandteil der Novelle ist die verbesserte Nutzung von Daten über geschützte Arten. Künftig sollen aufwendig erhobene Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen auch für andere öffentliche Aufgaben verwendet werden können, sodass sie nicht erneut erhoben werden müssen. Auch bei der Haftung für einfache Einrichtungen in der freien Landschaft gibt es eine Klarstellung: Das Verweilen an Sitzbänken und Informationstafeln erfolgt künftig immer auf eigene Gefahr. Damit soll verhindert werden, dass Kommunen und Vereine aus Angst vor Sicherungspflichten Rastmöglichkeiten abbauen oder gar nicht erst aufstellen.

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