Im neuerlichen Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren kommt es zu einem Wechsel in der Besetzung der Kammer. Das Landgericht Würzburg erklärte das Ablehnungsgesuch des Angeklagten gegen eine Schöffin für begründet. „An die Stelle dieser Schöffin tritt nun die seit Beginn der Hauptverhandlung anwesende Ersatzschöffin“, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen zwei Mitglieder der Kammer wurde hingegen als unbegründet zurückgewiesen.
Hintergrund: Warum die Schöffin ausgewechselt wird
Laut Angaben der Gerichtssprecherin soll eine nahe Verwandte der betroffenen Schöffin in der Vergangenheit versucht haben, Einfluss in dem Fall zu nehmen. Details wurden nicht genannt. Die Verteidigung hatte zuvor argumentiert, dass die Schöffin aus Transparenzgründen von Anfang an hätte mitteilen müssen, dass sie bis 1976 in dem kleinen Dorf Wiesenfeld wohnte – genau dort, wo sich die Tat im Jahr 1993 ereignete. Das Gericht sah darin jedoch keinen ausreichenden Grund für eine Befangenheit der beiden Richter, gegen die der Antrag gerichtet war.
Der Fall: Mord an 13-jähriger Sabine auf Reiterhof
Der 49 Jahre alte Angeklagte soll die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart). Der Verdächtige hatte sich zu Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der wegen Mordes angeklagte Deutsche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war.
Prozessverlauf: Vom ersten Urteil zur Neuverhandlung
Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall abermals vor dem Landgericht verhandelt. Der Prozess soll nun am 6. August fortgesetzt werden. Zuvor hatte die „Main-Post“ über den Austausch der Schöffin berichtet.
Bedeutung des Falls und Ausblick
Der Fall beschäftigt die Justiz seit über drei Jahrzehnten. Die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zeigt die rechtlichen Feinheiten bei Verfahren, die Jugendstrafrecht betreffen. Mit dem Austausch der Schöffin soll sichergestellt werden, dass das Verfahren fair und ohne äußere Einflussnahme abläuft. Die Verteidigung bleibt kritisch, konnte sich mit ihrem Antrag gegen die Richter jedoch nicht durchsetzen. Der Fortgang des Prozesses wird mit Spannung erwartet.



