Der Berliner Senat hat in zahlreichen Härtefällen im Streit um Ausreise oder Bleiberecht von Ausländern überwiegend einen weiteren Aufenthalt in Deutschland bewilligt. Wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Härtefallkommission hervorgeht, wurden insgesamt 367 Fälle angemeldet, die 656 Menschen betrafen.
Hohe Zustimmungsquote bei Härtefallanträgen
Über 221 Fälle wurde beraten, und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) entschied über 217 Ersuchen. In 186 Fällen, das entspricht rund 86 Prozent, ermöglichte sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Im Vergleich zu den Vorjahren lag die Quote 2021 bei 77 Prozent, 2022 bei 96 Prozent, 2023 bei 91 Prozent und 2024 bei 90 Prozent.
Häufigste Herkunftsländer in Härtefallverfahren
Die sechs häufigsten Herkunftsländer der Menschen in den Härtefallverfahren waren die Türkei, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Moldau und Serbien. Jeder Fall wird von der Härtefallkommission individuell beraten und geprüft. Die Senatorin entscheidet dann unter Würdigung der persönlichen und humanitären Umstände.
„So konnten wir vielen Menschen in schwierigen Lebenslagen eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnen“, teilte Spranger mit. Die Härtefallkommission wird in bestimmten Bereichen eingeschaltet, wenn Menschen keinen Rechtsanspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben, aber humanitäre Gründe für ein Bleiberecht sprechen.



