Bußgeld für erlaubtes Parken: Polizist ärgert Anwohner in Mahlsdorf
Falsches Bußgeld: Polizist ärgert Anwohner in Mahlsdorf

Ein Polizeikommissar hat in Mahlsdorf für Aufsehen gesorgt, indem er gleich mehreren Anwohnern Bußgeldbescheide wegen verbotenen Parkens auf einem Grünstreifen schickte – obwohl es sich nach Angaben des Bezirksamts um einen Seitenstreifen handelt, auf dem das Parken erlaubt ist. Die meisten Verfahren wurden inzwischen eingestellt.

Betroffen ist unter anderem der Rentner Jürgen Haase aus der Mirower Straße. Er erhielt am 6. Mai einen Brief mit einer „schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld“. Die Polizei warf ihm vor, am 9. April eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: „Sie parkten verbotenerweise auf dem Grünstreifen.“ 55 Euro sollte Haase zahlen. „Ich wollte es nicht glauben“, sagte er der Berliner Morgenpost. Er widersprach und zahlte nicht.

Bezirksamt: Parken auf dem Seitenstreifen ist erlaubt

Haase stellt gar nicht in Abrede, dass sein Auto auf dem Streifen zwischen Straße und Gehweg stand. Er parkt dort seit fünf Jahren, seit seinem Einzug. Aber er weist die Bezeichnung Grünstreifen zurück. „Davon kann keine Rede sein“, schrieb er an die Polizei. Das Verfahren gegen ihn wurde daraufhin eingestellt. Haase ist damit nicht der Einzige: Am 9. April soll die Polizei in der Mirower Straße neun Falschparker ertappt haben, zwischen Januar und Mai insgesamt 21.

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Mahlsdorf im Südosten von Marzahn-Hellersdorf ist ein weitläufiges Siedlungsgebiet mit knapp 13 Quadratkilometern, in dem rund 30.000 Menschen leben. Die Straßen sind uneinheitlich: asphaltiert oder gepflastert, mit breiten Gehwegen oder schlichten Trampelpfaden. Auch die Mirower Straße hat einen solchen Streifen aus Gras und Schotter. „Das Parken stört niemanden und behindert niemanden“, sagt Haase. Das Bezirksamt bestätigt auf Anfrage der Berliner Morgenpost, dass das Parken in der Mirower Straße auf dem „Seitenstreifen“ zulässig sei. „Es gibt keinen Grund, hier tätig zu werden“, meint Haase. „Man könnte meinen, die Polizei will die Bürger hier wirklich ärgern.“

Auch im Wickenweg kassierten Anwohner Bußgelder

Rund einen Kilometer entfernt im Wickenweg kennen die Anwohner den Polizeikommissar K. bereits aus dem Vorjahr. In der Nacht vom 17. auf den 18. Juni 2025 stellte die Polizei dort 21 Verstöße zur „Straßenbenutzung“ fest. Den Autofahrern wurde nicht das Parken, sondern das Benutzen des Grünstreifens vorgeworfen – wiederum gestützt auf die Aussage des Polizisten K. Christian Fröhlich, Heike Bayer und Mathias Trinks erhielten solche Briefe. Sie sind entsetzt, weil sie dort schon immer geparkt haben. „Das ist wirklich unverständlich“, sagt Bayer. Fröhlich ergänzt: „Das ist lächerlich. Wenn die Polizei mit Blaulicht losfährt, machen wir schon Witze: Da parkt schon wieder jemand falsch.“ Auch für den Wickenweg bestätigt das Bezirksamt: Das Parken auf dem Seitenstreifen ist zulässig.

Über die Plattform nebenan.de tauschen sich die Betroffenen aus. Ein Post aus dem September hat 58 Antworten, ein Post aus dem Oktober sogar 118. Wie Haase legen auch die Wickenweg-Nachbarn Widerspruch ein. Die Bußgeldstelle prüft die Fälle. Bei Fröhlich wird das Verfahren eingestellt. Bayer und Trinks hingegen müssen vor Gericht ziehen. Ihr Anwalt legt sich ins Zeug.

Gericht stellt Verfahren nach Nachermittlungen ein

Das Gericht schlug sich zunächst auf die Seite der Polizei: Bei dem Tatort handele es sich „eindeutig um einen Grünstreifen und nicht um einen Seitenstreifen“, hieß es. Doch auf Drängen des Anwalts wurden Nachforschungen angestellt. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, da „umfangreiche Nachermittlungen ergeben haben, dass an der verfahrensgegenständlichen Örtlichkeit StVO-konform auf dem Seitenstreifen geparkt werden darf“. Die Kosten von über 400 Euro je Betroffenem trägt die Staatskasse – alles wegen falscher Bußgeldbescheide.

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Senatorinnen schalten sich ein

Der Fall beschäftigt inzwischen auch die Landespolitik. Katharina Günther-Wünsch (CDU), die ihren Wahlkreis in Mahlsdorf hat, und Innensenatorin Iris Spranger (SPD), deren politische Heimat ebenfalls in Marzahn-Hellersdorf liegt, haben sich eingeschaltet. In einem Schreiben an Günther-Wünsch, das der Berliner Morgenpost vorliegt, schreibt Spranger, die zuständigen Führungskräfte des Polizeiabschnitts hätten die Beamten „zu den verkehrsrechtlichen Begriffsbestimmungen unterrichtet und für eine rechtssichere und einheitliche Bewertung sensibilisiert“. Sie entschuldigt sich im Namen der Polizei. Die Verfahren aus dem April 2026 seien eingestellt worden, auch weil der Beamte die Fehlbewertung eingeräumt hatte.

Günther-Wünsch zeigt sich erleichtert: „Ich bin froh, dass wir in dieser Frage nun endlich Klarheit haben.“ Die Polizei wollte auf Anfrage nicht sagen, ob nur der eine Polizist oder auch andere Beamte falsche Bußgeldbescheide ausgestellt haben. Ein Post auf nebenan.de deutet darauf hin, dass es weitere Fälle gibt.