Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses detailliert geschildert, wie es den späteren islamistischen Attentäter Abdul B. überwachte – und warum die Maßnahmen dennoch keinen Anschlag verhindern konnten.
Einstufung als Gefährder und erste Maßnahmen
Am 12. Januar 2026 stufte die Polizei Abdul B. als Gefährder ein, wie LKA-Vizechef Stefan Redlich erklärte. Daraufhin befasste sich auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) mit dem Fall. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bezifferte die Zahl der ähnlich gefährlichen Islamisten mit IS-Kontakten in der Kategorie „Hochrisikofall“ auf eine einstellige Zahl.
Intensive Überwachung nach Haftentlassung
Am 6. Mai begannen die Vorbereitungen für den Fall, dass Abdul B. nach einem für den 12. Mai erwarteten Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen würde. Eine Einsatzgruppe wurde gebildet, so Redlich. Das Mobile Einsatzkommando (MEK) observierte ihn nach seiner Entlassung sechs Tage lang in zwei Schichten besonders eng, um seinen Tagesablauf zu ermitteln. „Die Observation ist nur ein Baustein von sehr vielen“, betonte Redlich. „Das ist nicht geeignet, um jemanden in den Arm zu fallen, wenn er etwas tut.“
Vom 12. bis 17. Mai wurde Abdul B. täglich von früh bis spät observiert. Die erste Erkenntnis: „Er war relativ wenig unterwegs und hatte einen stinknormalen Tagesablauf.“ Danach passte man die Überwachung bis zum 22. Mai an den erkannten Tagesablauf an. Zusätzlich installierte die Polizei eine Kamera gegenüber seinem Wohnhaus, die alle 24 Stunden ausgewertet wurde, und hörte sein Telefon durchgehend ab. Die Ausreise wurde untersagt, der Pass eingezogen. Mehrfach führte die Polizei Gespräche mit ihm.
Weitere Beobachtung und Grenzen der Maßnahmen
Im Juni observierte das MEK Abdul B. an sechs Tagen, jedoch ohne Feststellungen – er war fast immer zu Hause. Im Juli gab es an vier Tagen Observationen, darunter eine Festnahme am 3. Juli wegen einer gesichteten Waffe, die sich als Spielzeug herausstellte. Die letzte Observation fand am 23. Juli statt, zwei Tage vor dem Anschlag. Redlich betonte: „Den Eindruck, wir haben ihn uns durch die Finger gleiten lassen, den habe ich nicht.“
Radikalisierung im Internet und familiäre Verbindungen
Verfassungsschutz-Chef Michael Fischer erläuterte, dass seine Behörde die Internetaktivitäten von Abdul B. seit 2022 verfolgte. Die Radikalisierung vollzog sich weniger in Moscheen, sondern in kleinen Gruppen und im Netz. Justiz-Staatssekretär Dirk Feuerberg ergänzte, dass die islamistisch-extremistischen Verwandten von Abdul B. im Prozess bekannt waren: Zwei Cousins kämpften für den IS, einer wurde getötet. Dies stand in der Anklageschrift.
Hochrisikofälle in Berlin
Die Zahl der Hochrisikofälle mit IS-Kontakten in Berlin bleibt nach Angaben von Innensenatorin Spranger im einstelligen Bereich. Die Debatte im Innenausschuss machte deutlich, dass Observation allein keinen ausreichenden Schutz bietet – ein Dilemma, das die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen stellt.



