AfD scheitert vor Gericht: Millionenspende bleibt beim Bundestag
AfD scheitert vor Gericht: Millionenspende bleibt beim Bundestag

Die AfD ist mit ihrem Versuch gescheitert, eine vom Bundestag eingezogene Millionenspende zurückzuerhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der Partei am Donnerstag ab. Die Spende in Höhe von 2,35 Millionen Euro war von der Bundestagsverwaltung eingezogen worden, da der tatsächliche Spender nicht bekannt sei.

Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter begründete die Entscheidung damit, dass die AfD die Spende nicht hätte annehmen dürfen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung stehe. Conle habe Ende Dezember 2024, kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als Schenkung an den Österreicher Gerhard Dingler überwiesen, der die Kampagne nach Angaben der AfD finanziert haben soll.

Die Bundestagsverwaltung zweifelte an, dass Dingler der tatsächliche Spender war, und ging von einer Strohmann-Konstellation aus. Strohmannspenden sind nach dem Parteiengesetz verboten. Die AfD hatte die Spende für Plakate im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 verwendet, auf denen sie als bürgerliche Alternative empfohlen wurde.

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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte die AfD per Bescheid verpflichtet, die Spendensumme an den Bundestag weiterzuleiten. Die Partei überwies das Geld, klagte jedoch auf Rückzahlung. Das Gericht wies die Klage nun ab.

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