Berliner Senatskanzlei muss zu Wegners Telefonaten beim Stromausfall informieren
Senatskanzlei muss zu Wegners Telefonaten informieren

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Senatskanzlei dazu verpflichtet, öffentlich Auskünfte über die Telefonate des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) am 3. Januar dieses Jahres zu geben. Dies war der erste Tag des großflächigen Stromausfalls in Berlin. Der Eilantrag des Tagesspiegels auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs wurde damit teilweise stattgegeben.

Unwahre Angaben zum Krisenmanagement

Der Regierende Bürgermeister hatte mehrfach unwahre Angaben zu seinem Krisenmanagement am ersten Tag des Blackouts gemacht. Ein Gerichtsbeschluss verpflichtet ihn nun, mehr von der Wahrheit preiszugeben. Die Senatskanzlei muss nun detailliert über die Telefonate Wegners informieren, um die Öffentlichkeit transparent über das Krisenmanagement zu unterrichten.

Hintergrund des Stromausfalls

Am 3. Januar 2025 kam es in Berlin zu einem großflächigen Stromausfall, der weite Teile der Stadt lahmlegte. Die Ursache war ein technischer Defekt in einem Umspannwerk. Der Stromausfall dauerte mehrere Stunden und betraf tausende Haushalte sowie öffentliche Einrichtungen. Kritik am Krisenmanagement des Senats wurde laut, da die Informationspolitik als unzureichend empfunden wurde.

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Presserechtlicher Auskunftsanspruch

Der Tagesspiegel hatte einen Eilantrag gestellt, um die Herausgabe der Informationen zu erzwingen. Das Gericht gab dem Antrag teilweise statt und betonte die Bedeutung der Pressefreiheit und des öffentlichen Interesses an einer transparenten Krisenkommunikation. Die Senatskanzlei muss nun innerhalb einer Frist von zwei Wochen die geforderten Auskünfte erteilen.

Reaktionen aus der Politik

Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der Senat in der Krise agiert hat“, erklärte ein Sprecher der Grünen-Fraktion. Wegner selbst äußerte sich bislang nicht zu dem Gerichtsbeschluss.

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