Bafög-Reform: Verschärfungen für zu Hause wohnende und ältere Studierende
Bafög-Reform: Neue Hürden für Studierende

Wohnzuschlag für Elternwohner wird gestrichen

Nach monatelangem Hin und Her haben sich Union und SPD auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Bafög-Novelle geeinigt – allerdings verzögert um ein Semester und mit einer späteren zweiten Erhöhungsstufe. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sieht vor, die Wohnkostenpauschale für auswärts lebende Studierende um 60 Euro auf 440 Euro zu erhöhen. Doch für Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, soll der Unterkunftszuschlag zunächst gesenkt und ab 2029 komplett gestrichen werden. Das hat zur Folge, dass diese Gruppe von der geplanten Erhöhung des Grundbedarfs auf 563 Euro kaum profitiert: Ohne den Wohnzuschlag bleiben ihnen 2029 nur 29 Euro mehr monatlich.

Die Begründung im Entwurf lautet, dass bei zu Hause wohnenden Studierenden der angehobene Bedarfssatz ausreichend sei. Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) äußerte sich kritisch: „Insgesamt erschließt sich uns nicht, warum studierende Elternwohner*innen mit Bafög ab 2029 überhaupt keinen Wohnzuschlag mehr bekommen sollen. Die Abschaffung trifft ja Familien, für deren studierende Kinder die Bedürftigkeit gegeben ist.“ Auch Ayşe Asar, forschungspolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte, die Änderung treffe direkt einkommensschwache Familien. Asar zog gegenüber dem „Research Table“ die Bilanz, die Pläne erwiesen sich „bei genauer Betrachtung als Mogelpackung“, da sie neben Erhöhungen auch Verschlechterungen enthielten.

Kein Bafög mehr für Studienbeginn ab 45

Eine weitere Verschärfung betrifft ältere Studierende: Wer mit 45 oder später ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, soll fast ausnahmslos keinen Bafög-Anspruch mehr haben. Bislang galten Ausnahmen, etwa für beruflich Qualifizierte ohne Abitur, für Menschen, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, oder für diejenigen, die bis zum Studienbeginn Kinder unter 14 erzogen haben. Auch wer während des Bachelorstudiums 45 wird und unmittelbar den Master anschließen will, war bisher ausgenommen. Das BMFTR will diese Regelungen streichen. Eine Übergangsregelung ist für alle vorgesehen, die bis Ende 2027 mindestens 43 Jahre alt sind.

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Zur Begründung heißt es im Entwurf, 2022 sei die Altersgrenze deutlich auf 45 Jahre angehoben worden – in der Annahme, dass ein Studium bis zu diesem Alter noch positive Auswirkungen auf die Erwerbsbiografie habe. Jenseits der 45 sei die anschließende Erwerbstätigkeit in der Regel zu kurz, um dem Interesse der Allgemeinheit an Fachkräften oder dem fiskalischen Gemeinwohlinteresse ausreichend zu dienen. Der Entwurf führt weiter aus: „Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass unabhängig vom sonstigen Bildungsverlauf und der familiären Situation bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres eine förderfähige Ausbildung begonnen werden kann.“ Dies wird als eine Art Selbstverschulden interpretiert: Wer bis 45 nicht angefangen hat, hat Pech gehabt.

Das Ministerium verweist auf die Bafög-Statistik für 2024, wonach weniger als 0,2 Prozent der Geförderten 45 oder älter waren – das entspricht etwa 1000 Fällen. Trotz dieser geringen Zahl sehen Kritiker einen bildungspolitischen Einschnitt, besonders im Hinblick auf den zweiten Bildungsweg und das lebenslange Lernen. Ein BMFTR-Sprecher betonte auf Anfrage, der Referentenentwurf sei noch nicht vom Kabinett beschlossen; die regierungsinternen Abstimmungen liefen noch.

Der Gesetzentwurf soll erst im August ins Kabinett kommen. Das DSW begrüßte die Einigung trotz der Kritik als „gutes und wichtiges Signal“, sprach aber auch von einem „dicken Wermutstropfen“. Die Grünen warfen der Koalition wegen der Verzögerung „Wortbruch“ vor. Neben den genannten Verschärfungen enthält die Novelle auch Erleichterungen: So wird der Antrag künftig nur noch online über „Bafög Digital“ möglich sein, der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester entfällt, Auslandsaufenthalte werden flexibler, und der Zugang zum Schüler-Bafög ab 30 wird erleichtert. Zudem steigen die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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