Neues Kita-Gesetz: Sprachtests für alle Vierjährigen geplant
Kita-Gesetz: Sprachtests für alle Vierjährigen

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) will künftig alle Vierjährigen in Deutschland nach einheitlichen Standards auf Sprache und Entwicklung testen lassen. Dies geht aus dem Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ziel ist es, einen guten Übergang zur Grundschule vorzubereiten und frühzeitig Förderbedarf zu erkennen.

Hintergrund: Ungleiche Bildungschancen bereits in der Grundschule

Die Bildungschancen sind in Deutschland schon im Grundschulalter sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede ziehen sich oft durch die gesamte Bildungslaufbahn. Mit dem neuen Gesetz will Prien Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umsetzen. Der Bund verspricht bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro für die Maßnahmen.

Drei zentrale Ansätze des Gesetzes

Das geplante „Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz“ setzt an drei Punkten an: Mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, frühzeitig fehlende Sprachkenntnisse erkennen und durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind.

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Besonderes Augenmerk liegt auf Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebensumständen. Aber auch alle anderen Kitas sollen mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung erhalten.

Konkrete Vorgaben für Kitas

Laut Entwurf werden den Kitas für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands personelle Ressourcen von zwei Stunden je Kind zur Verfügung gestellt. Für die Planung und Begleitung der Förderung sind mindestens 30 Minuten pro Kind und Woche vorgesehen.

Für Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gibt es zusätzliche Mittel: Bei einer Einrichtung mit 80 Kindern werden Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche extra finanziert, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden.

Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Bundesland verfügbar sein. Kriterien sind unter anderem finanzielle Bedürftigkeit der Familien, eine nicht deutsche Familiensprache oder auffällige sprachliche Entwicklung.

Datenaustausch zwischen Kitas und Schulen

Grundgedanke ist, dass Kinder nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen dem Unterricht in der Grundschule folgen können. Der Entwurf betont: „Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll verbessert werden.“

Künftig soll es ausdrücklich zu den Aufgaben der Kindertagesbetreuung gehören, Benachteiligungen abzubauen und Kinder auf Übergänge vorzubereiten. Zudem wird die Datenweitergabe der Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung zwischen Kitas und Schulen ermöglicht.

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