Bundesverwaltungsgericht weist Revision des BUND zurück
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden, dass die Genehmigung für den Teilabriss von Block A des stillgelegten Atomkraftwerks Biblis in Hessen rechtmäßig war. Damit folgte das Gericht dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel und wies die Revision der Umweltorganisation BUND ab. Der BUND hatte befürchtet, dass radioaktiv belastetes Material in die Umgebung gelangen und Menschen Strahlung ausgesetzt werden könnten.
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von 2024 stehe im Einklang mit Bundesrecht, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung befasse sich zu Recht nicht mit der Frage, wohin die abgebauten Gegenstände mit welcher Strahlenbelastung gelangen. Die Freigabe radioaktiver Stoffe sei vom Gesetzgeber einem eigenständigen strahlenschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten worden.
Hintergrund des Verfahrens
Block A des Atomkraftwerks Biblis wurde nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 abgeschaltet. Die damalige Betreiberin RWE Power AG beantragte eine Genehmigung für den Teilabriss, die ausdrücklich den Reaktordruckbehälter und bestimmte sicherungstechnische Einrichtungen ausschloss. Die hessische Landesregierung erteilte die Genehmigung im Jahr 2017. Dagegen klagte der hessische Landesverband des BUND, der nun endgültig vor Gericht gescheitert ist.



