Bayern droht mit Klage gegen Berliner Enteignungen
Bayern droht mit Klage gegen Berliner Enteignungen

Bayern droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, falls es in Berlin tatsächlich zu Enteignungen von Wohnungsunternehmen kommen sollte. Der Freistaat wolle sich grundsätzlich dagegen wehren, auch gegen Auswirkungen von derartigen, im Grunde sozialistischen Methoden, die auch Folgen für andere Bundesländer und damit für Bayern hätten, sagte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München.

Normenkontrollklage angekündigt

Die Normenkontrollklage werde dann notwendig, wenn in Berlin tatsächlich entsprechende Enteignungen vom Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt würden, so Herrmann. In Berlin ist das Thema wegen des Wahlkampfs erneut auf der Tagesordnung. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Am 20. September wird in Berlin ein neues Landesparlament gewählt.

Berliner CDU lehnt Enteignung ab

Die Regierungskoalition aus CDU und SPD in Berlin beschloss als Reaktion darauf im März ein Gesetz, das den Rahmen für die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum setzt. Die CDU hat jedoch mehrfach betont, dass es dabei explizit nicht um Enteignungen von Großvermietern gehe, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ fordert. Berlins Regierender Bürgermeister und CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner hatte der Enteignung von Immobilienunternehmen erst beim Parteitag vergangene Woche eine klare Absage erteilt. Auch an der SPD-Spitze gibt es dafür keine Unterstützung. Die Berliner Linke kündigte dagegen an, den Volksentscheid umsetzen zu wollen.

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Bayern will auch im Bundesrat gegen Enteignung vorgehen

Die CSU um Parteichef Markus Söder macht bereits seit Wochen Stimmung gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen. Bayerns Kabinett beschloss zwischenzeitlich auch eine Bundesratsinitiative, die sich gegen Enteignungen ausspricht. „Eine mögliche Vergesellschaftung bedeutete einen tiefgreifenden Eingriff in die Eigentumsordnung und stünde im Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft, die auf Freiheit, Wettbewerb und privater Verantwortung beruht. Sie bedroht bereits jetzt private Investitionsbereitschaft – mit bundesweiten Auswirkungen auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt“, teilte die Staatskanzlei in München mit.

Aus bayerischer Sicht sind insbesondere die zur Diskussion stehenden Entschädigungen für die Enteignungen in Höhe von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes der Immobilien verfassungswidrig. Zudem würden die „Kollateralwirkungen“ weit über Berlin hinaus wirken und im schlimmsten Fall den Finanzmarkt in die Bredouille bringen. „Das ist ein reines Ideologieprojekt“, so Herrmann. Zudem werde dadurch keine einzige neue Wohnung gebaut.

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