Berlin-Wahl: Anmeldefrist bis 20. Juni für Neubürger
Berlin-Wahl: Anmeldefrist bis 20. Juni für Neubürger

Personen, die bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September ihre Stimme abgeben möchten, müssen bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Darauf hat die Landeswahlleitung hingewiesen.

Voraussetzungen für die Wahlteilnahme

Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sein. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung; bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung maßgeblich.

Anmeldung in Bürgerämtern

Nach Angaben der Landeswahlleitung können sich Bürgerinnen und Bürger in jedem Berliner Bürgeramt anmelden, unabhängig vom Wohnbezirk. Wer zuvor bereits in Deutschland gewohnt hat, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen.

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Wer ist wahlberechtigt?

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen Deutsche ab 16 Jahren teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Informationen stammen von der dpa.

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