Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel rät Tierhaltern dringend zur Impfung empfänglicher Arten gegen das Blauzungenvirus. Hintergrund ist ein neuer Fall der Blauzungenkrankheit, aufgrund dessen nun ganz Hessen als Sperrzone gilt. Damit verbunden sind strenge Regeln für den Transport von Tieren, die für die Viruserkrankung empfänglich sind.
Ganz Hessen zur Sperrzone erklärt
Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda ist nun das gesamte Bundesland Hessen als Sperrzone ausgewiesen, wie der Landkreis Kassel mitteilte. Vorausgegangen waren bereits Ausbrüche der Tierseuche im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres im südhessischen Kreis Bergstraße. Die bereits bestehende Sperrzone mit Handelsrestriktionen musste nach dem aktuellen Nachweis im Kreis Fulda erweitert werden. Somit ist nun auch der bisher noch nicht vollständig betroffene Landkreis Kassel vollständig erfasst.
EU-Vorgaben für Sperrzonen
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Union müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden. Für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten strenge EU-Bestimmungen. Innerhalb der Sperrzone bestehen hingegen keine Handelsbeschränkungen. Aktuell betreffen die Regelungen ausschließlich die Blauzungenkrankheit vom Serotyp BTV-8. Für die Variante BTV-3 gibt es innerhalb Deutschlands keine Beschränkungen für die Verbringung von Tieren.
Stechmücken als Überträger des Virus
Das Blauzungenvirus wird durch kleine, blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und befällt vor allem Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich infizieren, aber auch Lamas und Alpakas sind empfänglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Tiere hingegen leiden schwer unter der Krankheit. Zu den Symptomen zählen hohes Fieber, Apathie, Fressunlust aufgrund von Schwellungen und Entzündungen an der Zunge sowie Lahmheit. Auch Missbildungen oder Aborte beim Nachwuchs können auftreten. Bei Auftreten dieser Anzeichen sollte umgehend ein Tierarzt hinzugezogen werden.
Impfung als wirksame Schutzmaßnahme
Der Landkreis Kassel wies darauf hin, dass das Virusgeschehen auch zu Todesfällen führen kann. Eine Impfung gegen das Virus ist möglich und kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen sowie Todesfälle verhindern. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz appelliert daher eindringlich an alle Tierhalter, ihre empfänglichen Tiere impfen zu lassen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen und die Tierbestände zu schützen.



