Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in einer Rinderhaltung im Landkreis Göttingen gilt für zahlreiche Landkreise in Niedersachsen eine Sperrzone. Wie das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) mitteilte, umfasst die Zone sämtliche Gebiete in einem 150-Kilometer-Radius um den Fundort. Es handelt sich um den neuen Erregertyp 8 der Tierseuche. Für den Transport empfindlicher Tierarten gelten nun strengere Auflagen.
Betroffene Gebiete und Tierarten
Zu den Tieren, die sich mit der Krankheit infizieren können, zählen Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, wie der Landkreis Hameln-Pyrmont mitteilte, der ebenfalls in der Sperrzone liegt. Laut Laves reicht das Gebiet im Norden bis in Teile der Landkreise Nienburg (Weser), Verden, Heidekreis, Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Alle südlich davon gelegenen Landkreise sind vollständig Teil der Sperrzone. Auch mehrere andere Bundesländer sind betroffen: Im Süden reicht die Zone bis nach Bayern, im Osten bis nach Brandenburg und Sachsen.
Symptome und Übertragung
Die Blauzungenkrankheit äußert sich bei Tieren unter anderem durch Entzündungen im Maulbereich und eine geschwollene, bläulich verfärbte Zunge. Weitere Hinweise sind eine verminderte Milchproduktion und plötzliche Todesfälle, so der Landkreis Hameln-Pyrmont. Bei Rindern sind die Symptome weniger stark ausgeprägt als bei anderen Tierarten. Das Virus wird laut Laves durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen, die sich in Deutschland von Süden her ausbreiten. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Maßnahmen für Landwirte
Betroffene Landwirte in den Landkreisen werden gebeten, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten den Hoftierarzt zu informieren. Der beste Schutz gegen die Krankheit ist nach wie vor eine Impfung, allerdings reicht die bisherige Impfung gegen den Erregertyp 3 nicht aus. Für den Typ 8 ist eine separate Impfung erforderlich.



