Brandenburgs Regierungskoalition arbeitet an einem neuen Wassergesetz, das die Nutzung, den Schutz, die Bewirtschaftung und die Unterhaltung der Gewässer im Land neu regeln soll. Das Gesetz soll voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2027 vorgelegt werden.
„Wir haben Nutzungskonflikte zwischen der Bevölkerung, der Landwirtschaft und der Wirtschaft“, sagte der Sprecher für Umweltpolitik und Klimaschutz der Brandenburger SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Roick, am Dienstag in Potsdam. „Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt und Wasserwerke waren schon im Juni an der Belastungsgrenze.“
Hintergrund: Warum ein neues Wassergesetz nötig ist
Die anhaltenden Hitzewellen und die zunehmende Trockenheit in Brandenburg setzen die Wasserressourcen des Bundeslandes unter Druck. Die Nachfrage nach Wasser steigt in allen Sektoren, während die Verfügbarkeit sinkt. Besonders die Landwirtschaft, die auf Bewässerung angewiesen ist, und die Wirtschaft, die Wasser für Produktionsprozesse benötigt, stehen in Konkurrenz zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Bereits im Juni dieses Jahres waren mehrere Wasserwerke in Brandenburg an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Die Koalition sieht daher dringenden Handlungsbedarf, um eine nachhaltige Wasserversorgung für alle Nutzergruppen zu sichern.
Geplante Inhalte des neuen Wassergesetzes
Das neue Gesetz soll klare Prioritäten für die Wassernutzung festlegen. Dabei wird die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung voraussichtlich höchste Priorität erhalten. Für die Landwirtschaft und die Wirtschaft sollen flexible Lösungen gefunden werden, die sowohl den Bedarf decken als auch den Schutz der Gewässer gewährleisten.
Zudem sind Maßnahmen zur besseren Bewirtschaftung der Grundwasservorkommen und zur Reduzierung von Wasserverlusten geplant. Auch die Renaturierung von Fließgewässern und die Förderung von Wasserspeicherung in der Landschaft könnten Teil des Gesetzespakets sein.
Nächste Schritte und Zeitplan
Die Koalition wird in den kommenden Monaten einen Gesetzesentwurf erarbeiten und in die parlamentarische Beratung einbringen. Ziel ist es, das Gesetz bis Mitte 2027 zu verabschieden. Die genauen Inhalte werden derzeit in Arbeitsgruppen diskutiert.
Wolfgang Roick betonte, dass alle Beteiligten – von Kommunen über Verbände bis hin zu Bürgern – in den Prozess einbezogen werden sollen. „Wir müssen gemeinsam Lösungen finden, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität in Brandenburg sichern“, so Roick.



