Berlin-Wahl: So funktioniert die BVV-Wahl am 20. September
BVV-Wahl in Berlin: Alle Infos zu Ablauf und Regeln

Am 20. September 2026 findet in Berlin nicht nur die Wahl zum Abgeordnetenhaus statt, sondern auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Die BVV-Wahl ist für Berlin das, was die Kommunalwahl in anderen Städten ist. Berlin ist in zwölf Bezirke unterteilt, und jeder Bezirk wählt seine eigene Bezirksverordnetenversammlung. Diese gewählte Vertretung bestimmt dann das Bezirksamt, einschließlich des Bezirksbürgermeisters oder der Bezirksbürgermeisterin. Die BVV entscheidet über lokale Themen wie Schulen, Freizeiteinrichtungen oder Verkehrsfragen vor Ort.

Wer darf bei der BVV-Wahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Menschen, die seit mindestens drei Monaten in Berlin leben und in dem Bezirk ihren Wohnsitz haben. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und mindestens 16 Jahre alt sein. Um selbst für die BVV kandidieren zu können, muss man wahlberechtigt sein und mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie läuft die BVV-Wahl ab?

Alle großen Parteien treten mit Kandidatenlisten an, aber auch kleinere Parteien können teilnehmen. Die BVV-Wahl findet normalerweise alle fünf Jahre statt. Allerdings wurden die Bezirksverordnetenversammlungen zuletzt 2023 gewählt. Grund dafür waren schwere organisatorische Fehler bei der BVV-Wahl 2021, weshalb sie 2023 wiederholt wurde. Der Fünf-Jahres-Zyklus startete dadurch nicht neu, sodass bereits 2026 die nächsten Wahlen anstehen. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor dem 20. September eine Wahlbenachrichtigung per Post mit allen wichtigen Informationen.

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Welche Bedeutung hat die BVV-Wahl?

Die BVV-Wahl ist für die Bürgerinnen und Bürger Berlins von großer Bedeutung, da sie direkt über die lokale Politik in ihrem Bezirk mitbestimmen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat Einfluss auf viele alltägliche Bereiche wie Bildung, Freizeit und Verkehr. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigte von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

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