Der diesjährige Christopher Street Day (CSD) in Dresden kann wie gewohnt mit einem bunten Straßenfest stattfinden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Fest als Versammlung eingestuft und damit eine Beschwerde des Vereins Christopher Street Day Dresden e. V. stattgegeben.
Hintergrund des Streits
Der Entscheidung vorausgegangen war ein wochenlanger Streit über die rechtliche Einstufung des Festes. Die Landesdirektion Sachsen hatte Ende März verfügt, dass der CSD nicht in Gänze als Versammlung gelten dürfe. Lediglich der Umzug sei als Versammlung anzusehen, nicht jedoch das mehrtägige Straßenfest, das als kommerzielle Veranstaltung bewertet wurde. In diesem Fall hätte der Veranstalter unter anderem die Kosten für Sicherheit und Reinigung tragen müssen.
Gerichtliche Entscheidungen
Gegen diese Entscheidung zogen die Organisatoren vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte jedoch der Argumentation der Landesdirektion und lehnte den Antrag ab. Daraufhin ergänzte der Antragsteller sein Veranstaltungskonzept und fügte neue Elemente hinzu, wie das OVG mitteilte. Das Oberverwaltungsgericht betonte den hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit und wies darauf hin, dass die Veranstaltung auch in den vergangenen Jahren als Versammlung durchgeführt worden sei. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Bedeutung des CSD
Der Christopher Street Day findet vom 4. bis 6. Juni in Dresden statt. Alljährlich wird in verschiedenen Städten für die Rechte Homosexueller und anderer queerer Menschen sowie gegen Diskriminierung demonstriert. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird von den Veranstaltern als wichtiger Erfolg für die Versammlungsfreiheit gewertet.



