Eine vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Expertenkommission hat am Mittwoch 56 Handlungsempfehlungen zum Jugendschutz in der digitalen Welt vorgelegt. Die 18 Mitglieder aus Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung betonen sowohl das Recht auf Schutz als auch auf Teilhabe. Verantwortlich seien nicht nur Eltern und Schulen, sondern auch Gesundheitswesen, Sicherheitsbehörden, Kinder- und Jugendhilfe sowie Tech-Firmen.
Medienerziehung bereits vor der Geburt
Die Kommission empfiehlt, dass werdende Eltern über die Auswirkungen des eigenen Medienverhaltens auf Kinder informiert werden. Hebammen, Kinderärzte und Kitas sollen diese Beratung übernehmen. Auch in Vorsorgeuntersuchungen soll Medienerziehung thematisiert werden. Zudem fordert die Kommission mehrsprachige, leicht zugängliche Beratungsangebote für Eltern.
Recht auf digitale Nicht-Vernachlässigung
Ein zentraler Vorschlag ist die gesetzliche Verankerung des Rechts des Kindes auf eine Erziehung ohne digitale Vernachlässigung im Bürgerlichen Gesetzbuch – vergleichbar mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung. Schulen sollen eine wichtige Rolle bei der Medienbildung spielen. Die Kommission empfiehlt die Einführung eines „KI-Seepferdchens“ in der Grundschule, ein kindgerechtes Online-Zertifikat zu Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz.
Handyverbot bis zur 7. Klasse
Private Handys sollen in der Grundschule und in der Unterstufe weiterführender Schulen (bis Klasse 7) bundesweit verboten werden – im Unterricht und in den Pausen. Für ältere Schüler sollen Schulen gemeinsam mit Jugendlichen Konzepte entwickeln.
Zwei Optionen bei Social-Media-Altergrenzen
Zur umstrittenen Frage der Altersgrenzen für Social Media präsentiert die Kommission zwei Optionen. Option 1: ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für eigene Konten, mit abgestuften Schutzniveaus für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige, verbunden mit einer funktionierenden Altersprüfung. Option 2: keine gesetzliche Altersgrenze, stattdessen Beschränkung besonders riskanter Dienste und Funktionen wie algorithmische Feeds, Livestreams oder offene Kontaktfunktionen für junge Nutzer. In beiden Fällen rät die Kommission von nationalen Alleingängen ab und drängt auf EU-Recht.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hält eine gesetzliche Altersgrenze ab 13 „für den richtigen Weg“. Für jüngere Kinder sollen per „Erlaubnisvorbehalt“ kindgerechte Angebote mit Zustimmung der Eltern zugänglich sein. Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen. Die Kommission betont, dass die Handlungsempfehlungen als zusammenhängendes Ganzes zu verstehen seien – alleiniges Verbieten ohne Vorbereitung auf die digitale Welt greife zu kurz.



