Die Entscheidung über Hitzefrei für Schülerinnen und Schüler liegt in Berlin und Brandenburg bei den Schulleitungen. Grundsätzlich ist in Brandenburg für die Klassenstufen 1 bis 10 ein verkürzter Unterricht möglich, wie das Bildungsministerium mitteilt. Ausschlaggebend sind die Bedingungen an den einzelnen Schulen, insbesondere die Temperatur in den Klassenräumen.
In der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift heißt es: „Werden um 10.00 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12.00 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist.“ Neben komplettem Unterrichtsausfall sind auch verkürzte Schulstunden denkbar.
Oberschule: Keine Klausuren bei extremer Hitze
Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 soll der Unterricht in Brandenburg dagegen normal stattfinden. Allerdings müssen Klausuren und schriftliche Prüfungen so gelegt werden, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.
Berlin setzt auf kürzere Schulstunden
Auch in Berlin werden Schülerinnen und Schüler bei Hitze nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Bildungsverwaltung argumentiert, dass grundsätzlich die Schulpflicht gilt und ein Ausfall die Ausnahme sein sollte. Daher gibt es kein gewöhnliches Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur mehr. „Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden“, so ein Sprecher der Berliner Verwaltung. „Nur wenn das nicht möglich ist, kann der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen.“
An sehr heißen Tagen soll das Betreuungsangebot für Kinder an den Schulen in Berlin und Brandenburg aufrechterhalten bleiben. Das gilt auch für das übliche Mittagessen, bei dem kühle Getränke zur Verfügung gestellt werden, so die Berliner Bildungsverwaltung.



