Sicherungsverfahren: Messerangriff auf Busfahrer in Hamburg Rahlstedt
Messerangriff auf Busfahrer: Prozessauftakt in Hamburg

Am Landgericht Hamburg hat der Prozess um die tödlichen Messerstiche auf einen 68-jährigen Busfahrer begonnen. In dem sogenannten Sicherungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem 43-jährigen Beschuldigten Mord aus niederen Beweggründen vor. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Die Tat ereignete sich am 23. Dezember vergangenen Jahres im Hamburger Stadtteil Rahlstedt.

Der Tatablauf

Laut Anklage soll der Beschuldigte abends an der Wohnungstür des 68-Jährigen geklingelt haben. Die Ehefrau des Opfers öffnete und rief ihren Mann zur Tür. Der 43-Jährige soll unvermittelt auf den Mann eingestochen und ihm elf Verletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper zugefügt haben. Das Opfer verblutete kurz darauf an der Haustür. Die Polizei nahm den Beschuldigten noch am Tatort fest.

Die Vorgeschichte

Nach der Verlesung der Anklage gab der Verteidiger eine Erklärung im Namen seines Mandanten ab. Demnach litt der Beschuldigte bereits im Jahr 2014 an einer schweren Depression. Seine Ehefrau habe sich damals von ihm getrennt, während sie mit dem dritten gemeinsamen Kind schwanger war. Die Frau habe ihm vorgeworfen, fremdzugehen, und habe ihn mit einem arabischen Fluch belegt. In dieser Zeit habe der Beschuldigte den später Getöteten in einer Hamburger Moschee kennengelernt. Er sei in große psychische Abhängigkeit von dem Älteren geraten. Auf dessen Rat hin trat er in die Organisation Milli Görüs ein und spendete mehrere tausend Euro. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Der ältere Mann habe ihm geraten, keine psychiatrische Behandlung in Anspruch zu nehmen, sondern Suizid zu begehen. Einmal habe er ihm dafür sogar eine Pistole gegeben. Im Jahr 2025 nahm der Beschuldigte an Beratungsterminen für Aussteiger aus radikal-religiösen Gruppen teil.

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Die Aussage des Beschuldigten

Der in Hamburg geborene Türke räumte die Messerstiche ein. Am Tattag erhielt er eine E-Mail von seinem Anwalt, wonach ein Gerichtstermin im Sorgerechtsstreit um seine Kinder verschoben worden sei. Da sei ihm eingefallen, dass der Ältere ihm geraten hatte, in dem Rechtsstreit aggressiv aufzutreten, was jedoch nichts gebracht habe. Daraufhin sei er zur Wohnung des 68-Jährigen gegangen, um ihn zur Rede zu stellen. An der Wohnungstür habe er sich bedroht gefühlt und in Angst und Panik mit einem Messer zugestochen. „Ich wollte die Eskalation nicht“, hieß es in der Erklärung. Nach seiner Festnahme hatte er bei der Polizei angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin Birgit Woitas gab der Beschuldigte jedoch präzise Antworten. Er erklärte, eine Polizistin habe ihm geraten, er solle einfach sagen, er habe Stimmen gehört. Das sei aber nicht die Wahrheit gewesen.

Die Zeugenaussage der Ehefrau

Die Ehefrau des Getöteten sagte als Zeugin aus, ihr Mann sei Busfahrer gewesen und sehr freundlich und hilfsbereit. Sie und ihr Mann hätten dem Beschuldigten vor Jahren helfen wollen. Dieser sei mehrfach zu Besuch gewesen. Einmal habe er versucht, ihrem Mann vor der Moschee die Füße zu küssen, was dieser jedoch nicht gewollt habe. Als sie an jenem Abend die Tür öffnete, habe sie den 43-Jährigen nicht gleich erkannt. Ihr Mann habe ihn freundlich auf Türkisch begrüßt. Dann habe sie einen Knall gehört, als die Tür gegen einen Stromkasten schlug. Ihr Mann sei rückwärts in die Wohnung zurückgegangen und zu Boden gestürzt. Aus einer Wunde am Hals habe das Blut gespritzt, sagte sie mit tränenerstickter Stimme. Bei einem Gerangel habe der Angreifer ihr das Kopftuch wegreißen wollen und sie an der Hand verletzt. Als sie ihn angeschrien habe, sei er geflüchtet.

Weitere Verfahren

Die 66-jährige Witwe und ihre drei Kinder sind Nebenkläger in dem Prozess. Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstermine bis zum 18. Juni angesetzt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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