Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Freiheitsstrafe für den mehr als 20 Jahre nach einem Mord in Buxtehude verurteilten Angeklagten bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Stade vom Oktober 2025 ist damit rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Der bei der Verurteilung 43-Jährige hatte das 27-jährige Opfer im Jahr 2002 heimtückisch erschossen.
Tatablauf und Hintergründe
Die Tat ereignete sich nach einem gemeinsamen Grillabend, bei dem es zum Streit gekommen war. Drei Männer lockten das alkoholisierte Opfer in die Nähe eines Baggersees. Dort wartete der nun rechtskräftig Verurteilte und feuerte drei Schüsse mit einer Schrotflinte ab. Bereits der erste Schuss war tödlich. Die Ermittlungen gestalteten sich über Jahre schwierig, obwohl die vier Tatverdächtigen frühzeitig identifiziert waren. Die Beweislage reichte zunächst für eine Anklage nicht aus.
Cold Case erlangt bundesweite Aufmerksamkeit
Der Fall erregte als sogenannter Cold Case bundesweit Aufmerksamkeit. Entscheidend für die Wiederaufnahme der Ermittlungen war ein Geständnis des Angeklagten im Jahr 2023 bei der Polizei. Dieses Geständnis zog er später zurück. Dennoch kam es zur Anklage und Verurteilung. Gegen das Urteil legte der Verurteilte Revision ein, die der BGH nun verwarf.
Weitere Verfahren gegen Komplizen
Die drei mutmaßlichen Komplizen müssen sich in einem separaten Verfahren verantworten, das noch nicht abgeschlossen ist. Das Landgericht Stade führt die Verhandlungen fort. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich alle vier Männer angeklagt, doch das Verfahren gegen die drei Helfer wurde abgetrennt. Die Hintergründe der Tat und die genaue Rolle der Beteiligten werden weiterhin aufgeklärt.



