Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiterin Christa Dieckmann hat nun über die Zulassung der Landeswahlvorschläge entschieden. Insgesamt 15 Parteien dürfen mit ihren Landeslisten antreten, drei wurden abgelehnt.
Abgelehnte Parteien
Nicht zugelassen wurden die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Partei Die Libertären und die Partei der Vernunft (PdV). Die Gründe für die Ablehnung wurden von der Landeswahlleiterin nicht im Detail genannt, jedoch müssen alle Wahlvorschläge formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen.
Die zugelassenen Parteien im Überblick
Die Landeswahlleiterin veröffentlichte die Liste der zugelassenen Parteien mit ihren offiziellen Bezeichnungen und Wahlvorschlagnummern:
- 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- 2 Alternative für Deutschland (AfD)
- 3 Die Linke (Die Linke)
- 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- 5 Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP)
- 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- 7 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- 8 Basisdemokratische Partei Deutschlands (dieBasis)
- 9 PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- 10 Gartenpartei (Gartenpartei)
- 11 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)
- 12 Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (TIERSCHUTZALLIANZ)
- 15 Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- 19 Partei des Fortschritts (PdF)
- 20 Volt Deutschland (Volt)
Die Wahlvorschlagnummern der Parteien, die zwar teilnahmeberechtigt sind, aber keine Landesliste eingereicht haben, bleiben laut Landeswahlleiterin unbesetzt.
Bedeutung der Zulassung
Die Zulassung ist eine wichtige Hürde für die Parteien. Ohne Landesliste können sie nur in einzelnen Wahlkreisen antreten, was die Chancen auf Einzug in den Landtag deutlich verringert. Die Wahl am 6. September wird richtungsweisend für die politische Landschaft in Sachsen-Anhalt.



