Der neuerliche Prozess um den gewaltsamen Tod eines 13-jährigen Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren ist ins Stocken geraten. Die Verteidigung des 49-jährigen Angeklagten hat zwei Befangenheitsanträge vor dem Landgericht Würzburg eingereicht: einen gegen eine Schöffin der Kammer sowie einen weiteren gegen den Kammervorsitzenden und einen weiteren Richter. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde die Verhandlung am Montag daraufhin unterbrochen. Wann über die Anträge entschieden wird, ist bislang unklar. Der Prozess soll am 6. August fortgesetzt werden.
Hintergrund der Tat und des Verfahrens
Die 13-jährige Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart. Der Angeklagte soll die Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Bei Prozessauftakt Mitte Mai hatte sich der 49-Jährige nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der wegen Mordes angeklagte Deutsche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war.
Die Anklage gegen den Mann datiert aus dem Dezember 2021. Im Herbst 2025 hatte der Bundesgerichtshof ein vorheriges Mordurteil aus Dezember 2024 – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – aufgehoben, weshalb der Fall nun erneut vor dem Landgericht verhandelt wird.
Befangenheitsanträge: Details und Vorwürfe
Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll die Mutter der betroffenen Schöffin in der Vergangenheit versucht haben, Einfluss auf den Fall zu nehmen. Nähere Details wurden nicht genannt. Zudem gibt es Hinweise, dass die Schöffin mit dem früheren Besitzer des Reiterhofs, auf dem das Mädchen starb, weitläufig verwandt sein könnte. Die Frau beteuert laut Gerichtssprecherin, davon nichts gewusst zu haben.
Der Befangenheitsantrag gegen die Richter stützt sich auf den Vorwurf, dass diese aus Transparenzgründen von Anfang an hätten mitteilen sollen, dass die Schöffin bis 1976 in dem kleinen Dorf Wiesenfeld gewohnt hat. Die Tat ereignete sich 1993. Die Verteidigung sieht hierin eine mögliche Befangenheit.
Auswirkungen auf den Prozessverlauf
Durch die Befangenheitsanträge kommt es zu einer erneuten Verzögerung in einem bereits langwierigen Verfahren. Der Fall beschäftigt die Justiz seit über 30 Jahren. Die Entscheidung über die Anträge könnte den weiteren Fortgang maßgeblich beeinflussen. Sollten die Anträge Erfolg haben, müssten die betroffenen Richter und die Schöffin durch andere ersetzt werden, was zu einem Neubeginn des Prozesses führen könnte.



