Brandenburg: Landkreis erhebt rückwirkend Gebühren für Rettungsfahrten
Rückwirkende Gebühren für Rettungsfahrten in Brandenburg

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat begonnen, rund 2.100 Gebührenbescheide für Rettungsfahrten rückwirkend für das Jahr 2025 zu verschicken. Damit will der Kreis ein Defizit bei Rettungsfahrten vermeiden, obwohl die Landesregierung angekündigt hat, den Landkreisen und kreisfreien Städten in den kommenden zwei Jahren jeweils 40 Millionen Euro zur Unterstützung des Rettungsdienstes zur Verfügung zu stellen. Das berichtete die „Märkische Allgemeine“ zuerst.

Landesregierung will Gebührenfreiheit für Notruf

Die brandenburgische Landesregierung hat das Ziel, dass der Notruf und Rettungsfahrten für Bürger kostenlos bleiben. Bisher ist dies jedoch nicht flächendeckend umgesetzt. Das Gesundheitsministerium sieht in den bereitgestellten Mitteln einen Schritt zur Lösung der Finanzierungsprobleme. Ministeriumssprecher Uwe Meier erklärte, die Mittel seien „ein Puzzlestück innerhalb einer auch weiterhin hochkomplexen Verhandlungslage“. Bislang sei Märkisch-Oderland der einzige Landkreis, der rückwirkend Gebührenbescheide versende.

Verhandlungen über Gebührenverzicht

Die kommunalen Spitzenverbände, die Mehrzahl der Gebietskörperschaften, die Krankenkassen und das Gesundheitsministerium arbeiten weiterhin an Lösungen, um nachträgliche und künftige Gebührenbescheide für Rettungsfahrten auszuschließen. Sie sind gemeinsam überzeugt, dass die mit den Bescheiden verbundenen Ängste, Unsicherheiten und Belastungen den Nutzen bei weitem überwiegen.

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Kreis verteidigt Gebühren mit Defizit

Der Landkreis Märkisch-Oderland verteidigt die Gebührenbescheide. Sprecherin Johanna Seelig erklärte, der Kreis erhalte zwar rund 2,2 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, was etwa den Kosten für nicht bezahlte Rettungsfahrten ohne Klinikaufenthalt entspricht. Doch dazu kämen Defizite aus den vergangenen drei Jahren in Höhe von sechs Millionen Euro. „Insofern sind die Mittel nicht ausreichend“, so Seelig. Die zusätzlichen Landesmittel könnten helfen, Gebührenbescheide für Fahrten im Jahr 2026 zu vermeiden. „Für die vorhergehenden Jahre gilt das nicht“, betonte sie.

Kosten von Rettungseinsätzen

Rettungswagen- und Notarzteinsätze verursachen Kosten, auch wenn Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Normalerweise zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte die Einsätze, und die Krankenkassen erstatten die Summen. Dies gelingt jedoch nicht immer. In Cottbus einigten sich Stadt und Krankenkassen über die Kosten, sodass geplante Gebührenbescheide nicht verschickt wurden. Eine Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene soll künftig Lösungen für sogenannte Fehlfahrten ohne Klinikaufenthalt bieten.

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