Berliner Senat legt Beschwerde gegen Öffnung des Görlitzer Parks ein
Senat geht gegen nächtliche Parköffnung vor

Im Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks hat die Berliner Senatsverwaltung eigenen Angaben zufolge Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) eingelegt. Die Senatsumweltverwaltung akzeptiert demnach die Gerichtsentscheidung nicht, wonach die Anlage vorerst geöffnet bleiben muss.

Senat beharrt auf Schließung aus Sicherheitsgründen

„Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass der Zaun rund um den Görlitzer Park als ein wesentlicher Aspekt einer Gesamt-Strategie zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere Drogendelikten wichtig und richtig ist“, teilte die Sprecherin der Umweltsenatsverwaltung, Petra Nelken, mit. Die Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz gegen den Beschluss des VG sei daher folgerichtig. Wann das Oberverwaltungsgericht sich mit der Sache beschäftigen wird, ist offen.

Verwaltungsgericht sieht Zuständigkeit beim Bezirk

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Damit haben sich fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ erfolgreich gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar gewehrt, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte.

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Der Senat will die Entscheidung nun von der nächsthöheren Instanz überprüfen lassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss nun über die Beschwerde entscheiden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Die Auseinandersetzung um die nächtliche Schließung des Parks dauert damit an.

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