Neuer Abschiebeflug nach Kabul: 31 Schwerstkriminelle aus Deutschland abgeschoben
31 Schwerstkriminelle nach Afghanistan abgeschoben

Am Dienstag startete von Leipzig aus der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan – und ist inzwischen in Kabul gelandet. An Bord befanden sich 31 afghanische Staatsangehörige, die laut Bundesinnenministerium überwiegend schwere und schwerste Straftaten begangen haben. Das Spektrum der Delikte reicht von Totschlag und versuchtem Mord über besonders schweren Raub bis hin zu Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern und schweren Körperverletzungen.

Bereits in der vergangenen Woche waren drei afghanische Straftäter per Einzelrückführung abgeschoben worden. Insgesamt wurden in der laufenden Legislaturperiode damit 204 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt. Die Maßnahme ist Teil der konsequenten Rückführungspolitik der Bundesregierung.

Die Straftäter im Detail

Nach exklusiven Informationen von BILD sind die Identitäten und Delikte der schwersten Insassen des Abschiebefluges bekannt. Die meisten von ihnen saßen wegen schwerster Straftaten in Haft oder Abschiebehaft. Nasir R. wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Bismillah Z. beging gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung. Zaki M. ist ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung vorbestraft. Hafiz R. wurde des versuchten Totschlags, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Bedrohung und der Körperverletzung überführt. Mohammad Y. war in Hehlerei, gefährliche Körperverletzung und Geldfälschung verwickelt. Hasrat N. beging schweren Raub und Körperverletzung. Mahdi Y. wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

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Dobrindt: Weitere Abschiebungen angekündigt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte gegenüber BILD: „Abschiebungen nach Afghanistan werden konsequent fortgesetzt. Wer unsere Sicherheit bedroht, hat in Deutschland keine Bleibeperspektive. Unsere Gesellschaft hat ein klares Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen.“

Nach Angaben des Ministeriums befand sich unter den Abgeschobenen auch ein ausreisepflichtiger Afghane ohne strafrechtliche Verurteilung. Dobrindt ergänzte: „Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig ausreisen können, sind ebenfalls von Abschiebemaßnahmen umfasst. Regelmäßige Charterflüge nach Afghanistan sind ein fester Bestandteil unserer Rückführungspolitik.“

Auswirkungen und Reaktionen

Der Flug wurde von der Bundespolizei begleitet und fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Entscheidung, Straftäter nach Afghanistan abzuschieben, wird von Teilen der Politik und der Bevölkerung unterstützt, während Menschenrechtsorganisationen die Situation in Afghanistan kritisieren. Die Bundesregierung betont jedoch die Notwendigkeit, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Die aktuell 204 Rückführungen in dieser Legislaturperiode zeigen den Kurs der Regierung: Wer in Deutschland schwere Straftaten begeht und kein Bleiberecht hat, muss mit einer konsequenten Abschiebung rechnen.

Der Charterflug startete in der Nacht auf Dienstag in Richtung Kabul und landete planmäßig. Die Behörden in Afghanistan wurden im Vorfeld über die Ankunft der Straftäter informiert. Es bleibt abzuwarten, wie die afghanische Regierung auf die Rückführung dieser Personen reagiert und ob weitere Flüge folgen werden.

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