Ethikrat-Chef fordert offene Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland
Ethikrat-Chef fordert Debatte über Leihmutterschaft

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hat eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft gefordert. „Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben“, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. „Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“

Unerfüllter Kinderwunsch und Schutz der Beteiligten

Frister betonte, dass auf der einen Seite der unerfüllte Kinderwunsch von homosexuellen männlichen Paaren sowie von Frauen stehe, die aus medizinischen Gründen selbst kein Kind austragen könnten. „Sie könnten sich diesen Kinderwunsch nur mittels Leihmutter erfüllen. Und das ist auch nichts, was ein Lifestyle-Problem wäre, sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen“, so Frister. Auf der anderen Seite müssten potenzielle Leihmütter geschützt und das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Doppelmoral der Gesellschaft

Die Diskussion nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zeige aus Sicht Fristers die Doppelmoral der Gesellschaft. Einerseits sei in Deutschland nicht nur die Leihmutterschaft verboten, sondern auch die Eizellspende. Andererseits werde sehr großzügig toleriert, dass Paare ins Ausland gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. „Und es ist ein bisschen so, dass die gesamte Gesellschaft da das Problem ins Ausland verlagert.“

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Modernisierungsstau in der Fortpflanzungsmedizin

Unabhängig von der Leihmutterschaft bestehe im Bereich der Fortpflanzungsmedizin ein deutlicher Modernisierungsstau. „Wir müssen, glaube ich, an das Problem der Eizellspende wirklich ran“, sagte Frister. Eine Embryonenspende sei zwar theoretisch möglich, deren Rechtsfolgen seien aber völlig ungeregelt. „Es gibt also da eine Menge Modernisierungsbedarf.“

Rechtliche Lage und öffentliche Meinung

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Konkret verboten sind die Vermittlung, die ärztliche Behandlung sowie das Einsetzen einer Eizelle und die gesamte ärztliche Begleitung. Wunscheltern machen sich jedoch nicht strafbar. Laut einer Umfrage finden 39 Prozent der Bevölkerung das Verbot richtig, 41 Prozent halten es für falsch.

Jens Spahn und sein Mann waren kürzlich durch eine Leihmutter in den USA Eltern geworden – ihr Sohn Georg kam dort zur Welt. Damit umgingen sie das deutsche Verbot, das Spahn als CDU-Politiker mitgetragen hatte.

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