Hamburger Grüne: Ex-Vorstand zahlt Sozialbeiträge nach
Ex-Vorstand der Hamburger Grünen zahlt Sozialbeiträge

Die Hamburger Grünen haben den Streit um ausstehende Sozialversicherungsbeiträge beigelegt: Der frühere Landesvorstand zahlt die Summe nun freiwillig selbst. Die Partei teilte mit, dass Parteichef Leon Alam, seine Vorgängerinnen Maryam Blumenthal und Anna Gallina sowie der frühere Parteivize Martin Bill und die ehemalige Schatzmeisterin Lisa Kern die Arbeitnehmeranteile in Höhe von bis zu 65.000 Euro übernehmen.

Hintergrund des Streits

Die Partei hatte die Bezahlung ihrer Vorsitzenden – gut 4.000 Euro im Monat – über Jahre hinweg als sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung deklariert. Die Deutsche Rentenversicherung hatte bei Prüfungen 2017 und 2020 keine Einwände erhoben. Doch aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wurde 2025 für die Jahre 2020 bis 2023 doch eine Sozialversicherungspflicht festgestellt.

Nachforderungen und Parteibeschluss

Laut Partei betrugen die Nachforderungen für 2020 bis 2023 exakt 65.497,42 Euro. Für 2024 und das erste Halbjahr 2025 rechnete die Partei mit weiteren knapp 40.000 Euro. Im April hatte eine Landesmitgliederversammlung mit knapper Mehrheit einen Nachtragshaushalt beschlossen, wonach die Partei sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile in Höhe von bis zu 130.000 Euro übernimmt – als Puffer.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Nicht alle in der Partei waren damit einverstanden. Das frühere Vorstandsmitglied Lars Boettger kritisierte: „Wir Grünen setzen uns überall dafür ein, dass Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten. Da kann es doch nicht sein, dass unsere eigene Führung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt.“ Er schaltete eine Anwaltskanzlei ein.

Freiwillige Entscheidung der Betroffenen

Trotz des Parteibeschlusses entschied sich die ehemalige Führung nun, das Geld selbst zu zahlen. Landesschatzmeisterin Tonja Körner-Uhlmann sagte: „Auch wenn es hierauf keinen Anspruch gibt und die Partei anders entschieden hat, bin ich den betroffenen Personen dankbar, dass sie sich aus eigener Überzeugung und aus Verantwortung für die Partei für diesen Schritt entschieden haben.“

Die Partei sei der neuen Rechtsprechung unmittelbar nachgekommen und habe die Nachzahlungen für den Prüfungszeitraum 2020 bis 2023 eingeleitet. Körner-Uhlmann ergänzte, dass geprüft worden sei, ob die betroffenen Spitzen-Grünen zu einer Rückzahlung aufgefordert werden können. „Die klare Antwort war: Drei Monate können zurückgefordert werden, was auch direkt geschehen ist.“

Blumenthal ist inzwischen Wissenschaftssenatorin in Hamburg, Gallina Justizsenatorin und Bill Verkehrsstaatsrat.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration