Feuerwehrmann klagt gegen Bußgeld nach Einsatzfahrt
Feuerwehrmann klagt gegen Bußgeld nach Einsatzfahrt

Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich vor dem Amtsgericht Eilenburg gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Einsatzfahrt. Die Verhandlung findet am Dienstag um 9.00 Uhr statt, eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Der Vorfall ereignete sich Anfang Mai des vergangenen Jahres, als der damals 55-Jährige mit seinem Einsatzfahrzeug samt Drehleiter zu einem Brandmeldeanlagen-Alarm in einer Grundschule ausrückte. Dabei waren Blaulicht und Martinshorn ordnungsgemäß eingeschaltet. An einer Baustelle wurde er mit 69 km/h geblitzt, erlaubt waren 30 km/h. Der Einsatz stellte sich als Fehlalarm heraus, verursacht durch eine defekte Klimaanlage in dem noch im Bau befindlichen Schulgebäude.

Die Stadt Taucha verhängte daraufhin ein Bußgeld von 369 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bürgermeister Tobias Meier (FDP) betonte, dass die Feuerwehr zwar Sonderrechte habe, diese jedoch nicht bedeuteten, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets abgewogen werden.

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Der Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Der Fall sorgte für Aufsehen, da der Betroffene nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr austrat und mehrere Kameraden ihm folgten. Nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von Vorschriften befreit, wenn höchste Eile zur Rettung von Menschenleben oder Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden geboten ist, jedoch nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit.

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